Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Blindenarbeitsplatz
- Angeschafft wird ein Blindenarbeitsplatz für den Schiedsmann und Beauftragten für Menschen mit Behinderung. Er soll im Haus des Nutzers eingerichtet werden, der den Platz kostenfrei zur Verfügung stellt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung (erledigt)22.10.2026
- Kein weiterer Schritt genanntals NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Schiedsmann und Beauftragte für Menschen mit Behinderung ist von Geburt an blind und benötigt den Arbeitsplatz zur Ausübung seiner Ämter. Im Haushalt 2026 waren dafür keine Mittel vorgesehen, Förderversuche über LWV und Hessisches Sozialministerium waren erfolglos.
Die Stadtverordnetenversammlung beschloss, 38.000 EUR aus dem Investitionsbudget I 54721-01 für barrierefreie Bushaltestellen für die Anschaffung zu verwenden. Die Geräte bleiben im Besitz der Stadt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
38.000 EUR aus dem Investitionsbudget I 54721-01 Bau von barrierefreien Bushaltestellen für die Anschaffung eines Blindenarbeitsplatzes zu verwenden. Ergebnis: Beschluss belegt.
Ort der Leistung
Rüdesheim am Rhein, Hessen
Markiert ist Rüdesheim am Rhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten Anschaffungca. | 38.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Deckung aus dem Investitionsbudget I 54721-01 Bau von barrierefreien Bushaltestellen, im Haushalt 2026 waren keine Mittel für den Arbeitsplatz vorgesehen.
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Aus den Sitzungsunterlagen. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.