Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- Digitales Bauhofmanagementsystem
- Das System soll Winterdienst, Straßen- und Baumkontrollen, interne Leistungsverrechnung und digitale Arbeitsaufträge umfassen. Winterdienstarbeiten und erforderliche Nachweise werden digital dokumentiert, Kontrollen werden digital erfasst und nachvollziehbar dokumentiert.
- Wartung
- Für die ersten vier Nutzungsjahre entstehen keine Wartungskosten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Auszahlung der bewilligten Fördermittel spätestens vorgesehenals Nächstes30.11.2026
- Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Vergabe09.11.2026
- Durchführungs- und Bewilligungszeitraum01.12.2026 bis 30.04.2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Arbeitsabläufe im Bauhof werden bislang überwiegend papiergebunden abgewickelt, Nachweise und Arbeitsleistungen werden handschriftlich erfasst und manuell ausgewertet.
Das Land bewilligte am 29.09.2026 eine Zuwendung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung soll die erforderlichen Schritte zur Auftragsvergabe und Umsetzung einleiten.
Noch offen
- Die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 09.11.2026 steht noch aus.
- Bei Annahme der Förderung verpflichtet sich die Stadt Leun, die Technologie mindestens drei Jahre zu nutzen.
- Die Bestandskraft des Förderbescheids hängt von Bekanntgabe und möglichem Rechtsbehelf ab.
Ort der Leistung
Leun, Hessen
Markiert ist Leun, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Gesamtmaßnahme | 48.762 € |
|---|---|
| Jährliche Wartung ab dem fünften Nutzungsjahrnetto | 13.000 € |
- Förderung
- 41.448,00 € bewilligte Zuwendung des Landes Hessen, 85 % der förderfähigen Gesamtkosten
- Finanzierung
- Das Land Hessen bewilligte 41.448,00 € (85 % der förderfähigen Gesamtkosten). Der Eigenanteil von 7.313,89 € soll im Rahmen der haushaltsrechtlichen Deckungsmöglichkeiten bereitgestellt werden, eine überplanmäßige Ausgabe in dieser Höhe ist zu genehmigen. Der Förderbescheid nennt einen Eigenanteil von 15 Prozent.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.