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Fassadensanierung Altes Rathaus in Schmitten

Die Fassadensanierung des Alten Rathauses in Oberreifenberg wurde zur Durchführung ab 2025 beschlossen, begann aber weder 2025 noch 2026. Die Gemeinde wartet auf die Genehmigung, die Fördermittel in das Jahr 2027 zu übertragen, nach positivem Bescheid sollen die Arbeiten umgehend beginnen.

Nächster Schritt

Nach Genehmigung der Fristverlängerung und Mittelübertragung sollen die Arbeiten umgehend beginnen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Mitteilung

Fassadensanierung
Vorgesehen sind Fassadensanierungsarbeiten am Alten Rathaus in Oberreifenberg.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Mitteilung

  1. Beschluss zur Durchführung ab 2025 (erledigt)25.09.2024
  2. Zuwendungsbescheid erhalten (erledigt)Juni 2025
  3. Ausführung der Fassadensanierung nicht begonnen (erledigt)2026
  4. Erneute Übertragung der Fördermittel erbetenals Nächstes2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Mit Beschluss vom 25.09.2024 wurde das Projekt zur Durchführung ab 2025 beschlossen. Der Zuwendungsbescheid ging im Juni 2025 ein.

Wegen personeller Gründe wurde 2025 nicht begonnen. Wegen umfangreicher Arbeiten mit hohem Investitionsbedarf im Innenbereich des Gebäudes der FFW Oberreifenberg wurde auch 2026 nicht mit den Fassadensanierungsarbeiten begonnen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Das Projekt „Fassadengestaltung Altes Rathaus, Oberreifenberg“ wurde zur Durchführung ab 2025 beschlossen.

Noch offen

  • Genehmigung der erneuten Fristverlängerung und Übertragung der Fördermittel in das Jahr 2027.

Ort der Leistung

Schmitten, Hessen

Markiert ist Schmitten, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Mitteilung

Förderung
Zuwendungsbescheid im Juni 2025 erhalten, Übertragung der Fördermittel von 2025 auf 2026 beantragt und erneute Übertragung in das Jahr 2027 erbeten. Genehmigung steht aus.
Finanzierung
Der Zuwendungsbescheid ging im Juni 2025 ein. Die Übertragung der Fördermittel von 2025 auf 2026 wurde beantragt, die erneute Übertragung in das Jahr 2027 wurde erbeten und ist noch nicht genehmigt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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