Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Absorberanlage im Freibad
- Erneuerung und Erweiterung der Solar-Absorber-Anlage. Alle Dachflächen der Gebäude auf dem Freibadgelände sind als Absorberfläche beplant. Die bestehende Anlage erwärmt das Beckenwasser seit über 20 Jahren und hat laut Vorlage von 2024 die betriebsübliche Nutzungsdauer überschritten.
- PV-Anlage (Prüfung)
- Der Gemeindevorstand prüft, ob auf den Dächern des Freibads ein Mix aus Absorber- und PV-Anlage möglich ist.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand einstimmig mit der Vorentwurfsplanung zur Erneuerung der Absorberanlage (erledigt)11.12.2024
- Gemeindevertretung fasst einen einstimmigen Beschluss zur Absorberanlage (VL-140/2025) (erledigt)12.11.2025
- Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Prüfung eines Mixes aus Absorber- und PV-Anlage (erledigt)06.10.2026
- Gemeindevertretung soll die Nachtragssatzung 2026 beschließenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Absorberanlage des Freibads ist im Verhältnis zur Wassermenge unterdimensioniert. Die Verwaltung hat deshalb alle Dachflächen der Gebäude auf dem Freibadgelände als Absorberfläche beplant. Die Gemeindevertretung fasste dazu am 12.11.2025 mit der Vorlage VL-140/2025 einen einstimmigen Beschluss. Schon am 11.12.2024 beauftragte die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand einstimmig mit der Vorentwurfsplanung zur Erneuerung der Absorberanlage.
Die Anlage wird nicht gefördert, der Investitionsbedarf steigt auf 120.000 €. Der Haupt- und Finanzausschuss beriet am 06.10.2026 den Nachtragshaushalt 2026. In dieser Beratung kam die Frage auf, ob ein Teil der Fläche statt mit Absorbern mit PV belegt werden kann.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Gemeindevorstand soll prüfen, ob für die Absorberanlage ein Mix aus Absorber- und PV-Anlage auf den Dächern des Freibads möglich ist. Außerdem empfiehlt der Ausschuss der Gemeindevertretung, die Nachtragssatzung 2026 zu beschließen. Ergebnis: Einstimmig, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Ob ein Mix aus Absorber- und PV-Anlage möglich ist, soll der Gemeindevorstand prüfen.
- Die Gemeindevertretung muss die Nachtragssatzung noch beschließen.
Ort der Leistung
Schmitten, Hessen
Markiert ist Schmitten, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Absorberanlage, Investitionsbedarf | 120.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Anlage wird nicht gefördert. Der Investitionsbedarf erhöht sich auf 120.000 €. Er war Thema bei der Beratung des Nachtragshaushalts 2026.
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