Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Sanierung der Aschebahn
- Die Aschebahn im Stadion Grebenstein wird saniert.
- Sanierung der Sprunganlage
- Die Sprunganlage im Stadion wird saniert.
- Sanierung der Treppenanlage
- Die Treppenanlage im Stadion wird saniert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlage stand im Bau-, Infrastruktur-, Sozial- und Sportausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)19.10.2026
- Die Vorlage stand im Haupt- und Finanzausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)21.10.2026
- Beratung über die Zuordnung der Fördermittel durch die Stadtverordnetenversammlung (erledigt)26.10.2026
- Sanierung von Aschebahn, Sprunganlage und Treppenanlage laut Aufstellungals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Stadion ist in Teilen in einem nicht mehr bespielbaren Zustand. Betroffen sind die Aschebahn, die Sprunganlage und die Treppenanlage. Die Stadt strebt deren Sanierung an.
Die Sanierung soll den Schulkindern eine sichere Sportmöglichkeit bieten. Die Aufstellung zur Vorlage nennt dafür 60.000 € und 2027 als Umsetzungszeitpunkt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung soll die Fördermittel aus dem Sondervermögen des Bundes den in der Anlage aufgeführten Maßnahmen zuordnen.
Noch offen
- Einen genauen Termin und das Vergabeverfahren nennen die Unterlagen nicht.
Ort der Leistung
Grebenstein, Hessen
Markiert ist Grebenstein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Sanierung von Aschebahn, Sprunganlage und Treppenanlage | 60.000 € |
|---|
- Förderung
- Mittel aus dem Sondervermögen des Bundes (LuKIFG), in der Aufstellung zu 100 % angesetzt
- Finanzierung
- Die Aufstellung setzt die Sanierung mit 60.000 € in voller Höhe aus dem Sondervermögen des Bundes nach dem LuKIFG an, ohne Förderung durch das Land. Das Teilkontingent der Stadt aus der ersten Tranche beträgt 1.889.998 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.