Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Niederschrift
- Erlebnisspielplatz
- Überdachte Bereiche, Spielgeräte und bauliche Gestaltung der Anlage in der Innenstadt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Niederschrift
- Ausschuss nimmt den Entwurf zur Kenntnis und empfiehlt die Umsetzung (erledigt)14.10.2026
- Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales und Kultur nimmt den Entwurf zur Kenntnis (erledigt)15.10.2026
- Stadtverordnetenversammlung soll über die Umsetzung entscheidenals Nächstes04.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das Planungsbüro stellte den Entwurf für den Erlebnisspielplatz in der Innenstadt vor. Der Ausschuss nahm die Vorstellung positiv auf und den Entwurf zur Kenntnis.
Der Ausschuss schlägt vor, Einsparungen bei baulichen Maßnahmen vorzunehmen. Zwei Alternativen des Planungsbüros würden Mehrkosten von rund 100.000 € bedeuten und sind derzeit nicht erwünscht.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Ausschuss empfiehlt dem Magistrat die Umsetzung des Projekts mit einer Obergrenze der Gesamtkosten von 700.000 €. Einsparungen sollen bei baulichen Maßnahmen erfolgen. Ergebnis: 10 Ja-Stimmen, 0 Gegenstimmen, 0 Stimmenthaltungen.
Noch offen
- Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 04.11.2026 steht noch aus.
Ort der Leistung
Haiger, Hessen
Markiert ist Haiger, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Niederschrift
| Obergrenze der GesamtkostenObergrenze laut Empfehlung des Ausschusses | 700.000 € |
|---|---|
| Baukosten des Spielplatzes, Schätzungetwa, je nach gewünschter Ausstattung, laut Vorlage | 640.000 € |
- Förderung
- Bund-Länder-Programm Lebendige Innenstadt, 66,6 % der förderfähigen Kosten
- Finanzierung
- Das Projekt soll im Bund-Länder-Förderprogramm „Lebendige Innenstadt“ mit 66,6 % der förderfähigen Kosten gefördert werden. Laut Vorlage beträgt der Baukostenanteil der Stadt voraussichtlich etwa 220.000 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.