Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Barrierefreier Ausbau der Bushaltestelle Wallauer Weg stadtauswärts
- Die Bushaltestelle Wallauer Weg stadtauswärts wird auf ca. 18,0 m ausgebaut. Der Busbordstein wird erhöht.
- Buskap und Aufstell- und Wartefläche
- 23 m langer Buskap, Aufstell- und Wartefläche wird auf 2,5 m verbreitert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Förderantrag nach dem Mobilitätsfördergesetz beantragt (erledigt)2026
- Bewilligung der Fördermittel erwartetals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Umbau soll die vollständige Barrierefreiheit gemäß § 8 Personenbeförderungsgesetz herstellen. Das Tiefbau- und Vermessungsamt übernimmt Planung, Abwicklung und Durchführung als Dienstleister.
Der Umbau und die Anmeldung der Haushaltsmittel sind zur Beschlussfassung vorgeschlagen. Ein Beschlussergebnis ist in den vorliegenden Steckbriefen nicht genannt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Umbau der Haltestelle Wallauer Weg in der Hunsrückstraße in Wiesbaden-Nordenstadt zu Kosten von 102.000 € und die Anmeldung der erforderlichen Haushaltsmittel werden zur Beschlussfassung vorgeschlagen.
Noch offen
- Beschlussergebnis nicht belegt.
- Förderbescheid des Landes steht aus, bei negativer Entscheidung soll die Maßnahme dennoch umgesetzt werden.
- Ausschreibung, Vergabeverfahren und Ausführungszeitraum sind nicht genannt.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten laut Kostenberechnung | 101.142 € |
|---|---|
| Umbau laut Beschlussvorlage | 102.000 € |
- Förderung
- 60.000 € erwartet, Bewilligung 2027 erwartet. Zuschuss von 70 % der förderfähigen Kosten beantragt.
- Finanzierung
- Haushalt 2027/2028: 15.000 € in 2027 und 97.000 € in 2028 angemeldet, Refinanzierung durch Zuschüsse Dritter. Fördermittel von 60.000 € erwartet, Bewilligung 2027 erwartet. Zuschuss von 70 % der förderfähigen Kosten beantragt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.