Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohnungen
- Vorgesehen sind 298 Wohneinheiten, davon 227 freifinanzierte und 71 geförderte Wohnungen.
- Kindertagesstätte
- Im Süden des Quartiers ist eine viergruppige Kita mit vier altersgemischten Gruppen in der Wohnbebauung der geförderten Wohnungen vorgesehen. Sie soll 16 Krippen- und 56 Elementarplätze bieten. Für den Außenspielbereich sind mindestens 720qm vorgesehen, dazu ca. 260qm Außenflächen für Lager, Müll, Technik und Stellplätze.
- Gesundheitsaffine Nutzungen
- Der Bebauungsplan setzt ein Sonstiges Sondergebiet für gesundheitsaffine Nutzungen fest und soll Nutzungen aus dem Gesundheitssektor erhalten und entwickeln.
- Bauleitplanung
- Der Bebauungsplan sieht ein Allgemeines Wohngebiet vor. Nach Rechtskraft soll der Flächennutzungsplan für rund 21.000 Quadratmeter redaktionell als „Wohnbaufläche, Bestand“ berichtigt werden.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)29.04.2026 bis 28.05.2026
- Erneute Beteiligung (erledigt)21.07.2026 bis 03.08.2026
- Satzungsbeschluss und Abschluss des Bebauungsplanverfahrens geplantals Nächstes4. Quartal 2026
Vergabeverfahren
Für das städtebauliche Konzept führte die Vorhabenträgerin eine Mehrfachbeauftragung in zwei Phasen durch. Öffentliche und behördliche Beteiligungen fanden vom 29.04.2026 bis 28.05.2026 und vom 21.07.2026 bis 03.08.2026 statt.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die ehemalige Klinik am Bingert steht seit 2005 leer. Nach ihrer Schließung stehen die Flächen in städtebaulich integrierter Lage für eine neue Quartiersentwicklung zur Verfügung.
Das Plangebiet liegt im Ortsbezirk Bierstadt an der Grenze zu Sonnenberg, zwischen Thermalbad Aukammtal und MEDIAN Reha-Zentrum. Es umfasst laut Vorlage ca. 3,5 ha, die Anlage nennt rund 3,4 ha.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Bebauungsplan „Östlich der Leibnizstraße“ soll gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen werden.
Noch offen
- Der Satzungsbeschluss ist noch nicht als Ergebnis belegt.
- Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel und der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt.
- Die Bauplanung und Genehmigung der Kita bleiben nachgelagerten Verfahren vorbehalten.
- Die Flächennutzungsplan-Berichtigung erfolgt erst nach Rechtskraft des Bebauungsplans.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Investitionsvolumen für 298 Wohneinheitenca. | 65.000.000 € |
|---|---|
| Investitionskosten Kita, falls der Vorhabenträger sie nicht errichtetohne Grundstück, zuzüglich möglicher Baukostenindexsteigerungen | 2.593.710 € |
- Finanzierung
- Die Verfahrenskosten des Stadtplanungsamts sind im Haushalt berücksichtigt, der Vorhabenträger erstattet einen Anteil nachträglich und übernimmt gemäß städtebaulichen Verträgen angemessene Teile der Folgemaßnahmen und Folgekosten. Er hat erklärt, die Kita auf eigene Kosten zu errichten. Die Stadt Wiesbaden soll die 49 Plätze zur Deckung des Gebietsbedarfs 20 Jahre mietfrei erhalten, konkrete Vereinbarungen sollen im städtebaulichen Hauptvertrag verankert werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.