Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Freianlage Treffpunkt Alte Feuerwehr
- Der erste Bauabschnitt umfasst die Freianlage Treffpunkt Alte Feuerwehr mit 1.817 m² Gesamtfläche, davon 1.162 m² befestigte Fläche und 655 m² Vegetationsfläche. Vorgesehen sind unter anderem 915 m² Fahrbahn und Stellplätze mit Asphalt- und Possehl-Belag, 20 Fahrradbügel, 8 Hochstämme, Stauden- und Rasenflächen, Sonnenschutz und Hochbeete.
- Parkplatz und Zuwegung
- Hinterer Parkplatzbereich und Zuwegung Simmetsweg als Bauabschnitt 2. Die Förderfähigkeit ist noch abzustimmen.
- Spielplatz Lochermühlweg
- Spielplatz Lochermühlweg als Bauabschnitt 3 mit 752 m² Gesamtfläche, davon 307 m² befestigte Fläche und 445 m² Vegetationsfläche. Vorgesehen sind Spiel- und Wasserspielbereiche, darunter ein 160 m² großer Wasserlauf, Wasserspielgeräte und mehrere Spielgeräte.
- Verbindungsbrücke
- Optionaler Bauabschnitt 4 zum Spielplatz, ebenfalls mit noch abzustimmender Förderfähigkeit.
- Planungskosten im Förderantrag
- Der Förderantrag soll die Umsetzung einschließlich der Planungskosten für die Leistungsphasen 5 bis 9 umfassen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Die Vorlage stand im Bau-, Umwelt- und Verkehrsausschuss auf der Tagesordnung (erledigt)21.10.2026
- Die Gemeindevertretung soll über die Umsetzung der einzelnen Bauabschnitte entscheidenals Nächstes05.11.2026
- Haushaltsmittel für die beschlossenen Bauabschnitte im Haushalt 2027 vorsehen2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde Langgöns will im IKEK-Projekt die Freianlage am Treffpunkt Alte Feuerwehr gestalten. Es soll ein generationenübergreifender Treffpunkt mit einem vielseitig nutzbaren Außenbereich entstehen. Das Areal um das Bürgerhaus mit Sportzentrum und Grundschule soll dadurch aufgewertet werden.
Die Gesamtmaßnahme ist in vier Bauabschnitte gegliedert, die schrittweise umgesetzt werden sollen. Über jeden Bauabschnitt wird gesondert beschlossen. Die Förderquote im Dorfentwicklungsverfahren beträgt 75 % und gilt vom 01.07.2026 bis zum 30.06.2027.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung soll die Planung zur Kenntnis nehmen, die Bauabschnitte einzeln beschließen und dem Förderantrag zustimmen. Die Verwaltung soll die Umsetzung der beschlossenen Bauabschnitte vorbereiten.
Noch offen
- Die Gemeindevertretung muss die Bauabschnitte noch einzeln beschließen.
- Die Förderfähigkeit der Bauabschnitte 2 bis 4 ist noch mit dem Lahn-Dill-Kreis abzustimmen.
- Die Eigenmittel und Folgekosten stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.
- Die Kostenberechnung für Bauabschnitt 1 ist vorläufig. Bodengutachten und konkrete Herstellerangebote für Ausstattungselemente fehlen noch, die Kosten sollen im weiteren Planungsverlauf überprüft und fortgeschrieben werden.
- Für die Kostenberechnung zu Bauabschnitten 1 bis 3 lagen weder ein Bodengutachten noch Informationen zur Lage und zum Zustand der vorhandenen Entwässerungsanlagen vor, die entsprechenden Kostenangaben beruhen auf Annahmen.
Ort der Leistung
Langgöns, Hessen
Markiert ist Langgöns, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Alle vier Bauabschnitte zusammenbrutto, geschätzt, ohne Bauabschnitt 4 ca. 1.213.660,65 € | 1.302.911 € |
|---|---|
| Bauabschnitt 1, Freianlage Treffpunkt Alte Feuerwehrbrutto, geschätzt, Kostenberechnung vom 19.10.2026: 602.965,56 € brutto und 506.693,75 € netto | 594.164 € |
| Bauabschnitt 2, Hinterer Parkplatzbereich und Zuwegungbrutto, geschätzt | 96.562 € |
| Bauabschnitt 3, Spielplatz Lochermühlswegbrutto, geschätzt | 522.935 € |
| Bauabschnitt 4, Verbindungsbrücke zum Spielplatz (optional)brutto, geschätzt | 89.250 € |
- Förderung
- Förderquote 75 % angenommen, endgültige Höhe nach Förderzusage, Förderfähigkeit der Bauabschnitte 2 bis 4 noch offen
- Finanzierung
- Für Bauabschnitt 1 ergeben sich bei einer angenommenen Förderquote von 75 % ca. 445.622,93 € brutto Fördermittel und ca. 148.540,98 € brutto Eigenmittel. Die endgültige Förderhöhe richtet sich nach der Förderzusage. Die Mittel sind im Haushalt 2027 vorzusehen, die Eigenmittel stehen unter dem Vorbehalt der Haushaltsgenehmigung.
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