Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- PV-Freiflächenanlage Nord
- Geplant ist eine Freiflächen-PV-Anlage mit rund 144 kWp. Die simulierte jährliche PV-Generatorenergie beträgt rund 153.383 kWh/a, rund 41.873 kWh/a sollen lokal eigengenutzt werden.
- Batteriespeicher
- Vorgesehen ist ein Batteriespeicher, um den lokalen Eigenverbrauch zu erhöhen und Erzeugung und Strombedarf zeitlich zu verschieben.
- Stromverwendung
- Rund 111.510 kWh/a Überschussstrom sollen bilanziell dem virtuellen Bilanzkreis kommunaler Verbrauchsstellen zugeführt werden.
- Bebauungsplanung
- Der Bebauungsplan betrifft eine Fläche im Bereich der Kläranlage Niedertiefenbach, Langwiese, in Niedertiefenbach. Er soll die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die PV-Anlage schaffen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- Förderantrag gestellt und ergänzt (erledigt)07.11.2024
- Förderbescheid erteilt (erledigt)04. Juni 2025
- Frist zur Durchführung der Maßnahmeals Nächstes15.09.2026
- Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen (erledigt)22.10.2026
Vergabeverfahren
Bei der Auftragsvergabe sind die für die Gemeinde als öffentlicher Auftraggeber maßgeblichen Vergabebestimmungen einzuhalten.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Gemeinde plant die PV-Anlage zur Eigenstromerzeugung, um Betriebskosten und Fremdstrombezug zu senken und Treibhausgasemissionen zu mindern. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen für die Anlage zur Stromversorgung der gemeindlichen Wasser- und Abwasseranlagen.
Der Bebauungsplan betrifft eine Fläche im Bereich der Kläranlage Niedertiefenbach, Langwiese, in Niedertiefenbach. Die Gemeindevertretung beschloss die Aufstellung des Bebauungsplans.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Fläche im Bereich der Kläranlage Niedertiefenbach, Langwiese, in Niedertiefenbach. Ergebnis: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Der Gemeinde obliegt, die WIBank spätestens 18 Monate nach Bestandskraft des Zuwendungsbescheids über den Maßnahmenbeginn zu unterrichten.
- Der in der PV-Anlage erzeugte Überschussstrom ist ausschließlich der ungeförderten Direktvermarktung zuzuführen.
Ort der Leistung
Beselich, Hessen
Markiert ist Beselich, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Landesförderungbis zu, 90% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben | 250.000 € |
|---|
- Förderung
- Bis zu 250.000,00 Euro Landesförderung, 90% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben
- Finanzierung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs: 200.000,00 Euro aus Mitteln des Haushaltsjahres 2025 und 50.000,00 Euro aus der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2026.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.