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PV-Anlage an der Kläranlage Obertiefenbach in Beselich

Der Bebauungsplan soll die Voraussetzungen für eine PV-Anlage zur Stromversorgung der gemeindlichen Wasser- und Abwasseranlagen schaffen. Der Ausschuss empfahl der Gemeindevertretung am 22.10.2026 die Aufstellung, ein Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt.

Nächster Schritt

Entscheidung der Gemeindevertretung über die Aufstellung des Bebauungsplans

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschluss

PV-Freiflächenanlage Nord
Geplant sind rund 60 kWp auf der nördlichen Wiesenfläche neben dem Regenüberlaufbecken.
PV-Freiflächenanlage West
Geplant sind rund 78 kWp auf der westlichen Fläche. Insgesamt sind rund 138 kWp vorgesehen, mit horizontal angeordneten Modulen, Südausrichtung von 180°, rund 15° Neigung und rund 90 cm Aufständerungshöhe.
Batteriespeicher
Am Standort Obertiefenbach ist ein Batteriespeicher mit 113 kWh nutzbarer Speicherkapazität zur Optimierung des lokalen Eigenverbrauchs vorgesehen.
Bebauungsplan
Der Bebauungsplan betrifft eine Fläche im Bereich der Kläranlage Obertiefenbach, Unten in der Aue/Oben in der Aue. Er soll die Genehmigungsvoraussetzungen für die PV-Anlage zur Stromversorgung der gemeindlichen Wasser- und Abwasseranlagen schaffen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschluss

  1. WIBank bewilligte die Förderung mit Zuwendungsbescheid (erledigt)04. Juni 2025
  2. Ende des Zeitraums, in dem die Zuwendung für die Maßnahme verwendet werden darfals Nächstes15.09.2026
  3. Ende des Bewilligungszeitraums31.12.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Bei der Vergabe sind die für die Gemeinde als öffentlichen Auftraggeber maßgeblichen Vergaberegeln einzuhalten.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die PV-Anlage soll Eigenstrom erzeugen, den Fremdstrombezug und Treibhausgasemissionen senken und kommunale Klimaschutzziele unterstützen. Die Bauaufsicht hielt für die geplante Dimensionierung eine Bauleitplanung für erforderlich.

Die WIBank bewilligte die Förderung mit Zuwendungsbescheid vom 04. Juni 2025. Am 22.10.2026 empfahl der Ausschuss der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplans, ein Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der AGBUL empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Fläche im Bereich der Kläranlage Obertiefenbach, Unten in der Aue/Oben in der Aue, zu beschließen. Ergebnis: Abstimmung im Ausschuss: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

Noch offen

  • Die Gemeindevertretung muss über die Aufstellung des Bebauungsplans entscheiden.
  • Die Förderung setzt voraus, dass der Überschussstrom ausschließlich ungefördert direkt vermarktet wird, Festvergütung und Marktprämienmodell sind ausgeschlossen.
  • Die Gemeinde kann die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Dimensionierung schaffen, ob eine Verkleinerung der Anlagen in Betracht kommt, ist nicht beurteilt.
  • Ein Gesetzentwurf zur BauGB-Novelle 2026 befand sich noch im parlamentarischen Verfahren.

Ort der Leistung

Beselich, Hessen

Markiert ist Beselich, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschluss

Kosten laut Dokument
Förderungbis zu 90% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben246.372 €
Batteriespeicher, spezifischer Kostenansatzbrutto pro kWh nutzbarer Speicherkapazität595 €
Förderung
Bis zu 246.371,72 Euro, 90% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben, nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem kommunalen Finanzausgleich
Finanzierung
Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs: 180.000,00 Euro aus dem Haushaltsjahr 2025 und 66.371,72 Euro aus der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2026.

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