Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschluss
- PV-Freiflächenanlage Nord
- Geplant sind rund 60 kWp auf der nördlichen Wiesenfläche neben dem Regenüberlaufbecken.
- PV-Freiflächenanlage West
- Geplant sind rund 78 kWp auf der westlichen Fläche. Insgesamt sind rund 138 kWp vorgesehen, mit horizontal angeordneten Modulen, Südausrichtung von 180°, rund 15° Neigung und rund 90 cm Aufständerungshöhe.
- Batteriespeicher
- Am Standort Obertiefenbach ist ein Batteriespeicher mit 113 kWh nutzbarer Speicherkapazität zur Optimierung des lokalen Eigenverbrauchs vorgesehen.
- Bebauungsplan
- Der Bebauungsplan betrifft eine Fläche im Bereich der Kläranlage Obertiefenbach, Unten in der Aue/Oben in der Aue. Er soll die Genehmigungsvoraussetzungen für die PV-Anlage zur Stromversorgung der gemeindlichen Wasser- und Abwasseranlagen schaffen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschluss
- WIBank bewilligte die Förderung mit Zuwendungsbescheid (erledigt)04. Juni 2025
- Ende des Zeitraums, in dem die Zuwendung für die Maßnahme verwendet werden darfals Nächstes15.09.2026
- Ende des Bewilligungszeitraums31.12.2026
Vergabeverfahren
Bei der Vergabe sind die für die Gemeinde als öffentlichen Auftraggeber maßgeblichen Vergaberegeln einzuhalten.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die PV-Anlage soll Eigenstrom erzeugen, den Fremdstrombezug und Treibhausgasemissionen senken und kommunale Klimaschutzziele unterstützen. Die Bauaufsicht hielt für die geplante Dimensionierung eine Bauleitplanung für erforderlich.
Die WIBank bewilligte die Förderung mit Zuwendungsbescheid vom 04. Juni 2025. Am 22.10.2026 empfahl der Ausschuss der Gemeindevertretung die Aufstellung des Bebauungsplans, ein Beschluss der Gemeindevertretung ist nicht belegt.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der AGBUL empfiehlt der Gemeindevertretung, die Aufstellung eines Bebauungsplans für eine Fläche im Bereich der Kläranlage Obertiefenbach, Unten in der Aue/Oben in der Aue, zu beschließen. Ergebnis: Abstimmung im Ausschuss: 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.
Noch offen
- Die Gemeindevertretung muss über die Aufstellung des Bebauungsplans entscheiden.
- Die Förderung setzt voraus, dass der Überschussstrom ausschließlich ungefördert direkt vermarktet wird, Festvergütung und Marktprämienmodell sind ausgeschlossen.
- Die Gemeinde kann die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die vorgesehene Dimensionierung schaffen, ob eine Verkleinerung der Anlagen in Betracht kommt, ist nicht beurteilt.
- Ein Gesetzentwurf zur BauGB-Novelle 2026 befand sich noch im parlamentarischen Verfahren.
Ort der Leistung
Beselich, Hessen
Markiert ist Beselich, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschluss
| Förderungbis zu 90% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben | 246.372 € |
|---|---|
| Batteriespeicher, spezifischer Kostenansatzbrutto pro kWh nutzbarer Speicherkapazität | 595 € |
- Förderung
- Bis zu 246.371,72 Euro, 90% der ermittelten zuwendungsfähigen Ausgaben, nicht rückzahlbarer Zuschuss aus dem kommunalen Finanzausgleich
- Finanzierung
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs: 180.000,00 Euro aus dem Haushaltsjahr 2025 und 66.371,72 Euro aus der Verpflichtungsermächtigung für das Haushaltsjahr 2026.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.