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Quelle Sündergraben in Aarbergen prüfen

Zur Abwendung eines prognostizierten Dargebotsdefizits bis 2030 soll die Quelle beziehungsweise Schiefergrube Sündergraben als zusätzliche Trinkwassergewinnungsanlage geprüft werden. Der Antrag wurde am 24.09.2026 zur weiteren Beratung überwiesen, die Ausschussberatung ist für den 02.11.2026 vorgesehen.

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften am 02.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Prüfung der Quelle Sündergraben
Die Quelle beziehungsweise Schiefergrube Sündergraben soll als zusätzliche Trinkwassergewinnungsanlage technisch, hydrogeologisch und wasserrechtlich geprüft werden.
Mögliche Reaktivierung und Netzeinspeisung
Bei positivem Ergebnis hinsichtlich Ergiebigkeit und Wasserqualität soll die Reaktivierung baulich und rechtlich umgesetzt und die Quelle ins Netz eingespeist werden.
Weitere Gewinnungsanlagen
Weitere Möglichkeiten für zusätzliche Gewinnungsanlagen sollen erkundet werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss überwiesen (erledigt)24.09.2026
  2. Beratung im Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Liegenschaftenals Nächstes02.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Quelle soll zur Abwendung des prognostizierten Dargebotsdefizits bis 2030 geprüft und bei positivem Ergebnis reaktiviert werden. Die parallel geprüfte Option der Grube Nassau reicht laut Antrag voraussichtlich allein nicht aus, um den Fehlbedarf der Gesamtgemeinde zu decken.

Die Gemeindevertretung überwies den Antrag am 24.09.2026 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Beschlussvorschlag beauftragt den Gemeindevorstand, unverzüglich die technischen, hydrogeologischen und wasserrechtlichen Prüfschritte einzuleiten und bei positivem Ergebnis die Reaktivierung und Netzeinspeisung umzusetzen. Der Ausschuss soll mindestens halbjährlich über den Maßnahmenfortgang unterrichtet werden.

Noch offen

  • Beratung und Beschluss des Antrags stehen noch aus.
  • Ergiebigkeit und Wasserqualität der Quelle sind noch zu prüfen, die bauliche und rechtliche Umsetzung hängt von einem positiven Ergebnis ab.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Bei positiver Beschlussfassung müssen Mittel für die einzelnen Haushaltsjahre angemeldet und in einer Gebührenkalkulation berücksichtigt werden.

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