Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Machbarkeitsstudie
- Untersucht werden soll die mögliche Nutzung des alten Rathauses in Kettenbach. Weitere Leistungen oder Mengen sind nicht konkretisiert.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Förderantrag wegen der beabsichtigten Machbarkeitsstudie gestellt (erledigt)Oktober 2022
- Machbarkeitsstudie durch den Gemeindevorstand in Auftrag gegeben (erledigt)5.6.2024
- Antrag zur Beratung an Haupt- und Finanzausschuss sowie Ausschuss für Gemeindeentwicklung und Liegenschaften überwiesenals Nächstes2026-10-29
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Oktober 2022 wurde wegen der beabsichtigten Machbarkeitsstudie zur möglichen Nutzung des alten Rathauses in Kettenbach ein Förderantrag gestellt. Der Gemeindevorstand beauftragte die Studie mit Beschluss vom 5.6.2024.
Der Antrag führt aus, dass die Studie den Gemeindevorstand seit mehr als zwei Jahren nicht verlassen habe. Die Gemeindevertretung soll über den Sachstand unterrichtet werden, Ausschussanregungen sollen in die weitere Bearbeitung einfließen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beantragt wird, über den Sachstand der Machbarkeitsstudie zu berichten, Anregungen der Ausschüsse in die weitere Bearbeitung einfließen zu lassen und den Beschluss der Gemeindevertretung gegebenenfalls zu beachten. Die Anträge sollen direkt den zuständigen Ausschüssen zur Beratung überwiesen werden.
Noch offen
- Planungsstand der Machbarkeitsstudie
- Einwendungen des Denkmalschutzes
- Notwendige Brandschutzmaßnahmen
- Weitere Fördermöglichkeiten
- Weitere Schritte und deren Finanzierbarkeit sind von der Gemeindevertretung zu entscheiden
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
- Finanzierung
- Laut Antrag waren Fördermöglichkeiten im Rahmen des IKEK nach Ablauf des September 2026 nicht mehr möglich. Über weitere Schritte und deren Finanzierbarkeit soll die Gemeindevertretung entscheiden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.