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Frühe PlanungRegionalverband FrankfurtRheinMain · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Vorlage vom

Radwegverbindung L 3191 in Limeshain

Geplant ist ein 2.040 m langer interkommunaler Radweg zwischen Hammersbach und Limeshain in drei Bauabschnitten. Die finale Ausführungsplanung liegt vor, der Regionalverband organisiert Ausschreibung und Vergabe. Der Vertrag steht unter dem Vorbehalt einer Förderung durch das Land Hessen.

Ausschreibung

Der Regionalverband organisiert die Ausschreibung, Zeitpunkt nicht genannt.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Mitteilung

Radweg
Bau eines 2.040 m langen interkommunalen Radwegs entlang der L 3191 zwischen Hammersbach und Limeshain in drei Bauabschnitten.
Planung und Bauüberwachung
Zusätzlich fallen für die Bauüberwachung 2,5 % an.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Mitteilung

  1. Finale Ausführungsplanung (erledigt)August 2026
  2. Förderanträge und anschließend Ausschreibung und Vergabe durch den Regionalverband, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Der Regionalverband organisiert Ausschreibung und Vergabe.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Grundlage des Projekts ist die finale Ausführungsplanung vom August 2026 nach hessischen Qualitätsstandards. Der Regionalverband FrankfurtRheinMain übernimmt Federführung und Gesamtkoordination.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Noch offen

  • Förderung durch das Land Hessen als Vertragsvorbehalt, die endgültige Förderquote ergibt sich aus dem Förderbescheid.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Mitteilung

Kosten laut Dokument
Planungskostennach HOAI, zusätzlich 2,5 % für die Bauüberwachungnicht beziffert
Förderung
Hessen fördert grundsätzlich bis zu 70 %, bei besonderer interkommunaler Bedeutung gegebenenfalls zusätzlich bis zu 10 Prozentpunkte, endgültige Quote laut Förderbescheid. Nicht gedeckte Kosten tragen die Kommunen entsprechend ihrer Baulast. Der Main-Kinzig-Kreis übernimmt 50 % der bei Hammersbach verbleibenden förderfähigen Kosten.
Finanzierung
Der Regionalverband beantragt Landes- beziehungsweise gegebenenfalls Bundesmittel. Hessen fördert grundsätzlich bis zu 70 %, bei besonderer interkommunaler Bedeutung gegebenenfalls zusätzlich bis zu 10 Prozentpunkte, die endgültige Quote ergibt sich aus dem Förderbescheid. Nicht gedeckte Kosten tragen die Kommunen entsprechend ihrer Baulast. Der Main-Kinzig-Kreis übernimmt 50 % der bei Hammersbach verbleibenden förderfähigen Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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