Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Zwei Maßnahmen im Offenland
- Dezentrale, naturnahe Wasserrückhaltemaßnahmen mit einem geschätzten zusätzlichen Retentionsvolumen von ca. 70 m3. Eine Maßnahme (W-O-238) liegt auf einer Fläche des Landes Hessen und braucht dessen Einvernehmen sowie einen Gestattungsvertrag.
- Entwässerungsgraben mit Sickerpackung
- Ein 100 m langer Graben wird ausgehoben und profiliert. Er ist bis zu 1,0 m tief und 1 m breit, abschnittsweise bis zu 3 m. Wasserbausteine werden geliefert und als Schüttung eingebaut. Das geschätzte Retentionsvolumen beträgt 20 m³.
- Retentionsmulde auf der Landesfläche
- Angelegt wird eine 2,5 m breite und 25 m lange Mulde mit bis zu 1 m Tiefe. Die angrenzende Hecke wird teilweise auf den Stock gesetzt. Hinzu kommen ein kleiner Wall, ein Überlauf und ein voraussichtlich 70 m langer Wegeseitengraben. Das geschätzte Retentionsvolumen beträgt 50 m³.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Vorlage stand auf der Tagesordnung des Gemeindevorstands (erledigt)14.08.2026
- Ausschuss für Bauen, Planen und Umwelt stimmt einstimmig zu (erledigt)19.08.2026
- Haupt- und Finanzausschuss stimmt einstimmig zu (erledigt)25.08.2026
- Gemeindevertretung beschließt einstimmig, den Förderantrag stellen zu lassen (erledigt)03.09.2026
- Antragstellung für den Förderantrag angestrebtals NächstesOktober 2026
- Bewilligung des Förderantrags erwartetMärz bis April 2027
- Umsetzung der beiden Maßnahmen2027 bis 2028
Vergabeverfahren
Interkommunaler Förderantrag über den DAS-Förderschwerpunkt A.3, ergänzend oder alternativ die hessische Klimarichtlinie. Die Stadt Eltville am Rhein stellt den Antrag federführend. Die Vergabeart nennt die Vorlage nicht.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Rheingau nehmen Starkregen und Trockenheit zu. In den dicht besiedelten Talbereichen steigt die Gefahr von Überschwemmungen. Dezentraler Wasserrückhalt im Außenbereich soll den Oberflächenabfluss verlangsamen, bevor er die Ortschaften erreicht.
Das interkommunale Klimaanpassungsmanagement von fünf Kommunen hat Maßnahmenstandorte geprüft. In Walluf fanden sich im Offenland kaum Flächen in Gemeindeeigentum, deshalb steht eine Maßnahme auf einer Fläche des Landes Hessen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Das interkommunale Klimaanpassungsmanagement stellt einen Förderantrag, der Gemeindevorstand stellt gegebenenfalls die Mittel für 2027 und 2028 ein und setzt die Maßnahmen um. Voraussetzung sind ein positives Prüfergebnis der Behörden, die Bewilligung der Fördermittel und, bei einer Maßnahme, die Zustimmung des Landes Hessen. Ergebnis: einstimmig.
Noch offen
- Die Prüfung durch die Untere Wasserbehörde und die Untere Naturschutzbehörde läuft noch.
- Ob die Maßnahme auf der Landesfläche in den Förderantrag aufgenommen wird, hängt von einem Gestattungsvertrag mit dem Land ab. Der müsste laut Anlage bis Anfang Oktober geschlossen werden.
- Ob die Fördermittel bewilligt werden, ist offen, da die Förderung eine Bestenauswahl ist.
Ort der Leistung
Walluf, Hessen
Markiert ist Walluf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten der zwei MaßnahmenKostenschätzung ohne Förderung, netto oder brutto ist in den Unterlagen nicht eindeutig | 89.250 € |
|---|---|
| Maßnahme mit Umsetzung 2027ohne Förderung | 17.850 € |
| Maßnahme mit Umsetzung 2028ohne Förderung | 71.400 € |
- Förderung
- DAS-Förderschwerpunkt A.3 (50 %, 65 % bei finanzschwachen Kommunen) oder hessische Klimarichtlinie
- Finanzierung
- Die Mittel sollen im Investitionshaushalt eingestellt werden. Der Eigenanteil wird auf 44.625 € (bei 50 % Förderung) beziehungsweise 31.237 € (bei 65 % Förderung) geschätzt. Die langfristigen Instandhaltungs- und Pflegekosten übernimmt die Gemeinde Walluf.
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