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Windkraftanlagenentwicklung in Niedernhausen

Niedernhausen entwickelt Windkraftanlagen gemeinsam mit Eppstein und Idstein, gegebenenfalls unter Beteiligung von HessenForst. Das Interessenbekundungsverfahren ist abgeschlossen, Kooperations- und Nutzungsverträge mit dem Projektentwickler sind noch nicht finalisiert. Weitere Klärungen, Gutachten und Genehmigungsverfahren stehen an.

Nächster Schritt

Vertragsdetails klären und Beschlussempfehlung zum weiteren Vorgehen abwarten

Ausführung

Für Klärung, Vorbereitung und Genehmigung sind ca. 3 Jahre vorgesehen, nach dem Genehmigungsbescheid dauert es bis zur Inbetriebnahme ca. 1 Jahr.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Entwicklung von Windkraftanlagen
Das Vorhaben umfasst die Entwicklung von Windkraftanlagen in Kooperation mit den Städten Eppstein und Idstein sowie gegebenenfalls HessenForst.
Kooperation und Vertragsgestaltung
Zu klären sind Kostenaufteilung, Rechtsform der Kooperation, Betriebsform des Windparks, Bürgerbeteiligung und Projektanteile der Beteiligten.
Gutachten und Genehmigungsverfahren
Die Vorbereitung des Genehmigungsverfahrens einschließlich der notwendigen Gutachten sowie das Genehmigungsverfahren stehen an.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Interessenbekundungsverfahren durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Idstein abgeschlossen (erledigt)18.09.25
  2. Klärung, Vorbereitung und Genehmigungals Nächstesca. 3 Jahre
  3. Bauzeit bis zur Inbetriebnahmeca. 1 Jahr nach Genehmigungsbescheid
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Interessenbekundungsverfahren abgeschlossen, Auswahl des Projektentwicklungsunternehmens abgeschlossen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Verwaltung berichtet regelmäßig über den Sachstand der Windkraftentwicklung in Kooperation mit Eppstein und Idstein sowie gegebenenfalls HessenForst. Grundlage ist ein Beschluss der Gemeindevertretung vom 6. Dezember 2023.

Das Interessenbekundungsverfahren wurde am 18.09.25 durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Idstein abgeschlossen.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der 18. Sachstandsbericht zur Entwicklung von Windkraftanlagen in Niedernhausen wird zur Kenntnis genommen.

Noch offen

  • Kooperations- und Nutzungsverträge sind noch nicht finalisiert oder gezeichnet. Mainova verweist auf die bevorstehende Novellierung des EEG und die aktuellen wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
  • Die Beschlussempfehlung von SKP zum weiteren Vorgehen lag bei Erstellung der Vorlage noch nicht vor.
  • Kostenaufteilung, Rechtsform der Kooperation, Betriebsform des Windparks, Bürgerbeteiligung und Projektanteile sind zu klären, notwendige Gutachten und Genehmigungsverfahren stehen an.

Ort der Leistung

Niedernhausen, Hessen

Markiert ist Niedernhausen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Finanzierung
Einnahmen aus garantierter Mindestpacht sowie gegebenenfalls höheren Einnahmen infolge höherer Windhöffigkeit: Niedernhausen 52,0 %, Idstein 36,5 %, Eppstein 11,5 %.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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