Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Umgestaltung des Parks
- Der ca. 2 ha große Park wird als Quartiers- und Stadtpark weiterentwickelt. Der Baumbestand bleibt erhalten, die Fulda soll besser erlebbar werden und die Aufenthalts- und Nutzungsqualität steigen.
- Uferbalkone
- Zwei Uferbalkone schaffen zusätzliche Aufenthaltsbereiche.
- Spiel- und Bolzplatz, Calisthenics-Bereich
- Die Bereiche werden nach den Anregungen der künftigen Nutzer gestaltet. Dafür ist eine breite Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Stadtverordnete stimmen der Umsetzung der Vorzugsvariante der Machbarkeitsstudie ab 2023 zu (erledigt)18.09.2023
- Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr empfiehlt einstimmig die Teilnahme am Bundesprogramm (erledigt)15.09.2026
- Die Vorlage stand auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung (erledigt)21.09.2026
- Frühester Termin für Zuwendungsbescheide des BBSR, wenn die Skizze in die zweite Phase kommtals NächstesNovember 2026
- Haushaltsjahre, in denen die Stadt den Eigenanteil von 560.000 € bereitstellen soll2027 bis 2028
Vergabeverfahren
Die Vorlage nennt noch kein Vergabeverfahren. Die Bewerbung um die Bundesförderung verläuft zweistufig.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Park an der Schleuse ist mit ca. 2 ha der größte und der einzige öffentliche Park in der nördlichen Unterneustadt. Er liegt direkt an der Fulda. Die Stadtverordneten stimmten am 18.09.2023 zu, die Vorzugsvariante der Machbarkeitsstudie ab 2023 umzusetzen. Das Projekt sollte mit Städtebaufördermitteln aus dem Programm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ gefördert werden.
Die Fördersituation hat sich verändert. Wegen der Kostensteigerung anderer laufender Fördermaßnahmen und eines geringeren letzten Förderbescheids des Ministeriums kann die Städtebauförderung nur noch ca. 9 % tragen. Der städtische Eigenanteil liegt damit bei ca. 3,2 Mio. €. Die Stadt prüft deshalb weitere Möglichkeiten, ihn zu verringern.
Eine Möglichkeit ist das Bundesprogramm „Anpassung urbaner und ländlicher Räume an den Klimawandel“. Die Stadt soll am Projektaufruf teilnehmen und beim Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) eine Projektskizze einreichen. Der Abgabetermin der Skizze war der 30.06.2026. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Mobilität und Verkehr empfahl am 15.09.2026 einstimmig die Zustimmung. Am 21.09.2026 stand die Vorlage auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordneten sollten die Teilnahme am Projektaufruf des Bundesprogramms mit dem Projekt „Umgestaltung Schleusenpark“ unterstützen. Eine Projektskizze soll beim BBSR eingereicht werden, der Eigenanteil von 560.000 € wird für 2027 und 2028 bestätigt.
Noch offen
- Ob die Projektskizze die zweite Bewerbungsphase erreicht, ist offen. Zuwendungsbescheide gibt es frühestens ab November 2026.
- Ob die Skizze bis zum Abgabetermin am 30.06.2026 eingereicht wurde, nennen die Unterlagen nicht.
- Der Beschluss der Stadtverordneten vom 21.09.2026 liegt in den Unterlagen noch nicht vor.
Ort der Leistung
Kassel, Hessen
Markiert ist Kassel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Projektgesamtkostenvoraussichtlich, brutto | 3.500.000 € |
|---|---|
| Baukostenca. | 2.800.000 € |
- Förderung
- Bundesprogramm, Bund bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Finanzierung
- Die Städtebauförderung trägt nur ca. 9 %, der städtische Eigenanteil liegt aktuell bei ca. 3,2 Mio. €. Beim Bundesprogramm beteiligt sich der Bund mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, der Eigenanteil der Stadt beträgt dann ca. 560.000 €. Die Stadt soll ihn in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 bereitstellen.
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