Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Agri-Freiflächen-Photovoltaikanlage
- Geplant sind aufgeständerte Modultische in Reihen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen, zwischen den Modulreihen soll die landwirtschaftliche Nutzung fortbestehen. Die Anlagenfläche beträgt ca. 14,6 ha, die Leistung ca. 8 MWp.
- Batteriespeicher und Nebenanlagen
- Vorgesehen ist ein Batterie-Energiespeichersystem zur Zwischenspeicherung des erzeugten Stroms, ergänzt durch Wechselrichter, Speicher-Container und eine Trafostation. Der Speicher ist mit 4 MW Leistung und mindestens vier Stunden Kapazität geplant.
- Wege und Netzanbindung
- Ein vorhandener, in Nord-Süd-Richtung verlaufender Wirtschaftsweg teilt das Sondergebiet, bleibt erhalten und für Naherholungssuchende frei begehbar, die Anlagenbereiche sollen nicht eingezäunt werden. Eine Kabeltrasse soll den Netzanschlusspunkt Station 221 am Pelderweg erreichen, ihr genauer Verlauf ist noch festzulegen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Bauausschuss berät zur Einleitung des Verfahrens (erledigt)05.05.2025
- Ortsbeirat Hohenecken stimmt dem früheren Beschlussvorschlag zu (erledigt)11.06.2025
- Stadtrat beschließt Einleitung der FNP-Teiländerung und frühe Beteiligung (erledigt)23.06.2025
- Frühzeitige Behördenbeteiligung mit Schreiben (erledigt)30.06.2025
- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung (erledigt)07.07.2025 bis 08.08.2025
- Behandlung der Beschlussvorlage im Bauausschussals Nächstes02.11.2026
Vergabeverfahren
FNP-Teiländerung und Bebauungsplan im Parallelverfahren, die Beschlussvorlage betrifft die Abwägung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Stadtwerke Kaiserslautern planen auf vertraglich gesicherten privaten Grundstücken eine Agri-Photovoltaikanlage. Ursprünglich war eine konventionelle Freiflächen-Photovoltaikanlage vorgesehen.
Der bestehende Flächennutzungsplan stellt landwirtschaftliche Flächen dar. Die Teiländerung soll die bauleitplanerische Grundlage für einen parallel aufzustellenden Bebauungsplan und das erforderliche Baurecht schaffen.
Die Einleitung der FNP-Teiländerung und die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wurden 2025 beschlossen. Die Öffentlichkeitsbeteiligung fand vom 07.07.2025 bis 08.08.2025 statt, dazu gingen keine Stellungnahmen ein. Behördenstellungnahmen sollen nach Vorschlag der Stadtplanung abgewogen werden.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Beschlussfassung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung entsprechend dem Vorschlag der Abteilung Stadtplanung.
Noch offen
- Ein Zielabweichungsverfahren zur Klärung der Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung steht aus, die Vorhabenträgerin beabsichtigt, es bei der Oberen Landesplanungsbehörde zu beantragen.
- Umweltbericht einschließlich Umweltverträglichkeitsprüfung, artenschutzrechtliche Potenzialabschätzung und FFH-Vorprüfung sind noch erforderlich, die Vereinbarkeit mit dem Biosphärenreservat ist zu prüfen.
- Der genaue Verlauf der Kabeltrasse zum Einspeisepunkt muss noch festgelegt werden. Nach Vorliegen der Gutachten und Ergebnisse kann gegebenenfalls der Planauslegungsbeschluss erfolgen.
Ort der Leistung
Kaiserslautern, Rheinland-Pfalz
Markiert ist Kaiserslautern, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die laufenden Verwaltungskosten für die FNP-Erstellung trägt die Stadt. Die Investorin übernimmt die Kosten der für die FNP-Teiländerung erforderlichen Gutachten. Die Kosten für den Bebauungsplan einschließlich Gutachten und Prüfverfahren trägt der Vorhabenträger, Bau, Rückbau, Netzanbindung sowie Arten- und Naturschutzmaßnahmen tragen künftige Bauherrinnen bzw. Bauherren. Als mögliche Einnahme wird eine kommunale Beteiligung am erzeugten Strom nach § 6 EEG genannt.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.