Worum es geht
Die Olpener Straße weist zwischen Hausnummer 179 und Nohlenweg erhebliche Fahrbahnschäden auf. Der Bauhof hat immer wieder punktuell repariert. Das reicht nicht, um die Verkehrssicherheit über längere Zeit zu halten. Ohne neue Fahrbahndecke droht laut Vorlage kurzfristig eine teure Generalsanierung.
Die Arbeiten gelten als Unterhaltung und Instandsetzung und nicht als Straßenausbau im Sinne des § 8 KAG NRW. Einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land Nordrhein-Westfalen lösen sie deshalb nicht aus.
Was ausgeschrieben werden soll
- Fahrbahn
- Erneuerung der Fahrbahndecke zwischen Hausnummer 179 und Nohlenweg.
- Entwässerung
- Instandsetzung der Wasserführung und der Sinkkästen.
Verfahren und Zeitplan
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
- 24.09.2026Bezirksvertretung Kalk berät den Baubeschlusserledigt
- 2. Quartal 2027Instandsetzung der Fahrbahnals Nächstes
Kosten und Finanzierung
| Gesamtkostencirca, laut Kostenschätzung | 262.000 € |
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Rund 262.000 € sind im Haushaltsplanentwurf 2027/2028 eingeplant, im Teilergebnisplan des Amtes für Straßen und Radwegebau, Produktgruppe 1201, Straßen, Wege, Plätze.
Stand der Entscheidung
Die Bezirksvertretung Kalk soll die Verwaltung mit der Instandsetzung der Fahrbahn beauftragen, bei Gesamtkosten von 262.000 €.
Aus dem Dokument
„Die Maßnahme sieht neben der Fahrbahnsanierung auch noch eine Instandsetzung der Wasserführung und der Sinkkästen vor.“
„Die Umsetzung ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen.“
Baubeschluss für die Instandsetzung der Olpener Straße zwischen Nohlenweg und Frankfurter Straße
Beschlussvorlage 2301/2026 · Bezirksvertretung Kalk · Sitzung am 24.09.2026
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.