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BeschlossenStadt Köln · Beschlussvorlage 0483/2026 · Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am

Energetische Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheims, Generalplaner wird gesucht

Das Bürgerzentrum mit Kita an der Kreutzerstraße von 1974 soll energetisch saniert werden, angestrebt ist der Effizienzhausstandard 40. Das Land fördert mit 4.778.637,44 €, der Kostenrahmen liegt bei 6 Mio. €. Die Stadt will über die Gebäudewirtschaft ein Generalplanungsbüro beauftragen, zunächst für die Leistungsphasen 1 bis 3.

Worum es geht

Das Quäker Nachbarschaftsheim an der Kreutzerstraße 5 bis 9 ist das älteste Bürgerzentrum Kölns. Der zweigeschossige Stahlbeton-Skelettbau wurde 1974 fertig. Zwei Drittel nutzt das Bürgerzentrum, ein Drittel eine dreigruppige Kita. Die Fenster stammen größtenteils aus der Bauzeit, der Gaskessel von 2007. Die Lüftungsanlage im großen Saal funktioniert nicht.

2020 fasste der Rat einen Planungsbeschluss für eine Generalsanierung. Mehrere Ausschreibungen einzelner Planungsleistungen blieben erfolglos, am Ende fehlte die Finanzierung. Die Stadt beantragte deshalb Fördermittel für eine energetische Sanierung. Der Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Köln ist vom 22.01.2026. Eine Aufstockung des Gebäudes entfällt, weil sie nicht förderfähig ist.

Im laufenden Betrieb lässt sich nicht sanieren. Für die Bauphase braucht die Stadt zwei Interimslösungen, eine für die Kita und eine für das Bürgerzentrum. Dafür sind rund 1 Mio. € für den Haushalt 2027/2028 angemeldet.

Was ausgeschrieben werden soll

Generalplanung
Ein Generalplanungsbüro für Objektplanung, Technische Gebäudeausstattung, Bauphysik und Freianlagenplanung. Beauftragt wird stufenweise, zunächst die Leistungsphasen 1 bis 3 HOAI für brutto rund 256.000 €.
Gebäudehülle
Flachdächer mit Dämmung und Plattenbelag als Retentionsdach. Vorhangfassade auf Holzkonstruktion mit Holzfaserdämmung und keramischen Platten. Kelleraußenwände werden freigelegt, gedämmt und abgedichtet. Aluminiumfenster mit Dreifach-Wärmeschutzverglasung und Rollläden.
Haustechnik
Heizung über einen Luft-Wärmeaustauscher, neues Heizungsnetz und neue Heizflächen. Trink- und Abwasseranlagen werden vollständig erneuert. LED-Beleuchtung mit Präsenzmeldern, neue Verkabelung, neuer Blitzschutz, Photovoltaikanlage.
Innenausbau
Aufzug für die barrierefreie Erschließung. Neue Bodenbeläge in Räumen mit Sanierungsbedarf, Überarbeitung und Anstrich aller Wand- und Deckenflächen, teilweise neue Sanitärobjekte und Fliesen.
Interim
Anmietflächen, leerstehende Gebäude oder ein Containerstandort in der Nachbarschaft, getrennt für Kita und Bürgerzentrum. Voraussichtliche Kosten 1 Mio. €.

Verfahren und Zeitplan

Ein Vergabeverfahren für ein Generalplanungsbüro statt drei einzelner Verfahren, betreut von der städtischen Gebäudewirtschaft. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.

  1. 22.01.2026Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Kölnerledigt
  2. 24.09.2026Ausschuss Klima, Umwelt und Grün berät den Planungsbeschlusserledigt
  3. 08.10.2026Rat entscheidetals Nächstes
  4. danachVergabe der Generalplanung, Leistungsphasen 1 bis 3
  5. 3. Quartal 2027 bis 1. Quartal 2029Bauphase, alle Nutzungen sind ausgelagert
  6. 30.04.2029Ende des Bewilligungszeitraums der Förderung

Kosten und Finanzierung

Kosten laut Dokument
Kostenrahmen der GesamtmaßnahmeObergrenze laut Beschlussvorschlag6.000.000 €
Planung Leistungsphasen 1 bis 3rund, brutto256.000 €
Interimsstandortevoraussichtlich, je 500.000 € für 2027 und 20281.000.000 €
Förderung des Landes NRW4.778.637,44 €, 80 % der förderfähigen Kosten4.778.637 €

Finanzstelle 5030-0507-1-0008, Quäker Nachbarschaftsheim, im Teilfinanzplan des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren. Das Land NRW fördert 80 % der förderfähigen Kosten aus dem EFRE/JTF-Programm. Auf die Planungskosten der Leistungsphasen 1 bis 3 entfallen davon rund 200.000 €.

Stand der Entscheidung

Der Rat soll die Verwaltung mit der Planung der Leistungsphasen 1 bis 3 beauftragen und die stufenweise Beauftragung eines Generalplaners genehmigen, vorbehaltlich einer Förderung von 80 %. Der Planungsbeschluss von 2020 zur Generalsanierung wird aufgehoben.

Noch offen

  • Die Interimsstandorte für Kita und Bürgerzentrum sind noch nicht gefunden.
  • Die Interimsplanung steht unter dem Vorbehalt, dass die Bezirksregierung den Haushalt 2027/2028 genehmigt.
  • Ob die Lüftungsanlage erweitert oder ersetzt wird, hängt von einer noch ausstehenden Prüfung ab.

Aus dem Dokument

„Die Verwaltung beabsichtigt, ein Generalplanungsbüro zu beauftragen.“

„Es ist nur ein Vergabeverfahren zu betreuen statt drei einzelne Vergabeverfahren.“

Energetische Sanierung des Quäker Nachbarschaftsheimes, Kreutzer Straße 5 - 9, 50672 Köln, Planungsbeschluss
Beschlussvorlage 0483/2026 · Ausschuss Klima, Umwelt und Grün · Sitzung am 24.09.2026

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