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BeschlossenStadt Köln · Beschlussvorlage 1522/2026 · Bezirksvertretung Rodenkirchen, Sitzung am

Abbruch der Großmarkthallen E 12 bis E 18, E 63 und E 65 in Raderberg für die Parkstadt Süd

Auf dem früheren Großmarktgelände an der Marktstraße stehen mehrere Hallen seit längerem leer und sind nach Kabeldiebstählen verwüstet. Sie sollen entrümpelt, von Schadstoffen befreit und abgebrochen werden. Die Kostenberechnung liegt bei rund 5,7 Mio. € brutto. Der Abbruch wird ausgeschrieben und nach der Submission unmittelbar beauftragt.

Worum es geht

Der Rat hat am 01.10.2024 beschlossen, den Großmarktbetrieb an der Marktstraße 10 in Raderberg einzustellen. Das Gelände wird für das Stadtentwicklungsprojekt Parkstadt Süd gebraucht. Die Hallen E 12 bis E 18, E 63 und E 65 stehen seit längerem leer. Ihr Zustand ist sehr schlecht, wiederholte Kabeldiebstähle haben sie verwüstet. Die Sicherung der Gebäude bindet Verwaltung und Polizei.

Schadstoffproben, statische Untersuchungen, Bombensondierungen und Artenschutzprüfungen sind erledigt. Seit dem 01.01.2026 führt die Stadt die Parkstadt Süd als Sondervermögen in einer eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Den Abbruch führt die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln als Serviceleistung durch.

Was ausgeschrieben werden soll

Rückbau der Hallen
Niederlegung der Hallen E 12 bis E 18, E 63 und E 65 auf dem Gelände Marktstraße 10. Jeder Rückbau gliedert sich in Entrümpelung, Schadstoffsanierung und Abbruch der Gebäudesubstanz.

Verfahren und Zeitplan

Ausschreibung nach den städtischen Vergaberichtlinien. Der Auftrag soll nach der Submission unmittelbar erteilt werden.

  1. 21.09.2026Bezirksvertretung Rodenkirchen berät die Vorlageerledigt
  2. 05.10.2026Finanzausschussals Nächstes
  3. 08.10.2026Rat entscheidet über Bedarfsfeststellung und Baubeschluss
  4. danachAusschreibung, Submission und Beauftragung des Abbruchs

Kosten und Finanzierung

Kosten laut Dokument
Abbruchmaßnahme gesamtrund, brutto, mit Risikozuschlag5.700.000 €
Risikozuschlag von 25 %rund, brutto728.000 €

Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Parkstadt Süd. Dort sind für die Geschäftsjahre 2026 und 2027 rund 8,7 Mio. € für Abbruchmaßnahmen eingeplant. Die Kosten sind aktivierbar und können über Investitionskredite der Einrichtung finanziert werden.

Stand der Entscheidung

Der Rat soll den Abbruch der Hallen beschließen und die Einrichtung „Planung und Realisierung Parkstadt Süd“ beauftragen, ihn ausschreiben zu lassen und nach der Submission unmittelbar zu vergeben. Die Kostenberechnung von rund 5,7 Mio. € brutto nimmt er zur Kenntnis.

Aus dem Dokument

„Die ordnungsgemäßen Rückbauten gliedern sich jeweils in Entrümpelung, Schadstoffsanierung und Abbruch der Gebäudesubstanz.“

„Die Kostenberechnung zur Niederlegung der Aufbauten beträgt rund 5,7 Mio. Euro brutto“

Bedarfsfeststellungs- und Baubeschluss für den Abriss der Hallen 63, 65, sowie E12 bis E 18 auf dem Großmarktgelände / Parkstadt Süd
Beschlussvorlage 1522/2026 · Bezirksvertretung Rodenkirchen · Sitzung am 21.09.2026

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original. Laufende Verfahren stehen in der Ausschreibungssuche.

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