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BeschlossenGemeinde Aldenhoven · Planung & Beratung, Bau & Handwerk · Sitzung am

Bildungscampus Schwanenstraße in Aldenhoven

Grundschule und Gesamtschule sollen an der Schwanenstraße einen gemeinsamen Bildungscampus bekommen. Eine Präsentation zur Vorlage empfiehlt einen Generalplaner und zwei Generalunternehmer, je einen pro Bauabschnitt. Den Verfahrensvorschlag soll die Verwaltung spätestens im IV. Quartal 2026 vorlegen.

Nächster Schritt

Verfahrensvorschlag für Schulausschuss und Rat spätestens im IV. Quartal 2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Grundschule und Gesamtschule
Laut Präsentation sollen die ehemalige Marienschule zur neuen Grundschule und die ehemalige Hauptschule zur neuen Gesamtschule modernisiert, erweitert und ergänzt werden. Die Grundschule ist 4,5-zügig geplant, die Gesamtschule 5-zügig für die Jahrgänge 5 bis 7. Die Grundschule gehört zum ersten Bauabschnitt, die Gesamtschule zum zweiten.
Rückbau
Zurückgebaut werden sollen das Jugendzentrum, die ehemalige Grundschule und der Südflügel 1 der ehemaligen Hauptschule. Der Rückbau der bestehenden Sport- und Schwimmhalle ist optional.
Sport- und Schwimmhalle
Die Präsentation zeigt den Campus mit und ohne neue Sport- und Schwimmhalle. Mit Halle gehört sie zum ersten Bauabschnitt.
Freianlagen und Erschließung
Freianlagen in zwei Teilen, je einer pro Bauabschnitt. Dazu kommen Freianlagen, öffentliche Erschließung und Anbindung an den ÖPNV für den gemeinsamen Campus.
Planung und Projektsteuerung
Der Generalplaner soll Objektplanung für Gebäude und Freianlagen, Technische Ausrüstung, Tragwerksplanung, Brandschutz und Bauphysik übernehmen. Für die Gemeinde sollen eine externe Projektsteuerung und eine Rechtsberatung tätig werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Vorlage stand im Schulausschuss und im Gemeinderat auf der Tagesordnung (erledigt)10.09.2026
  2. Die Verwaltung legt Schulausschuss und Rat spätestens einen Verfahrensvorschlag vorals Nächstes4. Quartal 2026
  3. Vorbereitung und Vergabe von Rechtsberatung, Projektsteuerung und Generalplanung über die zentrale Vergabe der Landesgesellschaftdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Präsentation zur Vorlage empfiehlt einen Generalplaner und zwei Generalunternehmer, je einen pro Bauabschnitt. Ein einziger Generalunternehmer gilt als denkbare Alternative. Eine Vergabe in vielen Einzelgewerken wird nicht empfohlen. Rechtsberatung, Projektsteuerung und Generalplanung sollen über die zentrale Vergabe der landeseigenen Gesellschaft laufen.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Grundschule Aldenhoven und die Gesamtschule Aldenhoven-Linnich (Standort Aldenhoven, Klassenstufen 5 bis 7) sollen an der Schwanenstraße einen gemeinsamen Standort bekommen. Der Rat nahm am 26.03.2026 eine Machbarkeitsstudie zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Planung weiter zu prüfen und vorzubereiten.

Nach der Vorlage reichen die Strukturen der Verwaltung für das Projekt nicht aus. Sie hält eine externe Projektsteuerung für unumgänglich. Im Juli hat sie dafür die landeseigene Stadtentwicklungsgesellschaft des Landes NRW mit einem ersten Arbeitspaket beauftragt. Die Ergebnisse sollten am 10.09.2026 im Schulausschuss vorgestellt werden. Kosten und Zeitrahmen stehen laut Vorlage noch nicht fest.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung soll unter Einbindung der Landesgesellschaft und unter Berücksichtigung der vorgestellten Ergebnisse zur Vergabestruktur die nächsten Arbeitsschritte vorbereiten und die Planung des Bildungscampus weiter konkretisieren.

Noch offen

  • Der Zeit- und Kostenrahmen ist noch nicht ermittelt.
  • Ob die Sport- und Schwimmhalle gebaut wird, ist offen. Die Präsentation zeigt beide Varianten.
  • Der Verfahrensvorschlag zur Vergabestruktur liegt noch nicht vor.

Ort der Leistung

Aldenhoven, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Aldenhoven, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Mit Zuwendungsbescheid vom 29.01.2026 stehen der Gemeinde insgesamt 6.698.642,68 € für Sachinvestitionen bis einschließlich 2036 zur Verfügung. Die Vorlage hält es für möglich, diese Mittel des NRW-Plans für gute Infrastruktur vollständig für die Sachkosten des Bildungscampus zu verwenden. Eine konkrete Förderkulisse für den Schulneubau gibt es in NRW derzeit nicht.

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