Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Bericht
- Bebauungsplanung
- Festgesetzt wird ein Mischgebiet, Tankstellen und Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen. Vorgesehen sind Wohnen sowie Büro- und Gewerbeflächen. Die Rote Villa soll erhalten und nachgenutzt werden.
- Erschließung
- Vorgesehen sind eine Planstraße von etwa 190 m Länge mit Wendeanlage für ein dreiachsiges Müllfahrzeug sowie ein 6,50 m breiter und 50 m langer Stichweg.
- Waldkompensation
- Für den Waldausgleich sind 12.207 m² erforderlich. Auf dem Flurstück 35, Flur 41, Gemarkung Winden, sind 21.472 m² standortgerechte Laubwaldaufforstung als Eichen-Mischwald mit etwa 60% Traubeneiche und 40% heimischen Mischbaumarten vorgesehen.
- Grünlandkompensation
- Auf der südlichen Ecke des Flurstücks 35, Flur 41, Gemarkung Winden, sind 2.928 m² extensives Grünland vorgesehen.
- Fledermausschutz
- Für den Verlust eines potenziellen Wochenstubenquartiers und zweier dokumentierter Quartiere am Giebel der Roten Villa sind Ersatzquartiere im Verhältnis 1:5 vorgesehen: mindestens fünf Kästen für das Wochenstubenquartier und mindestens zehn Kästen für die zwei Spaltenquartiere.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Bericht
- Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Vorentwurf (erledigt)03.12.2024
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden (erledigt)02.01.2025 bis 07.02.2025
- Stand des Umweltberichts und der textlichen Festsetzungen (erledigt)Oktober 2026
- Weitere Verfahrensschritte einschließlich der Offenlage stehen aus, ein Termin ist nicht genannt.als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat der Gemeinde Kreuzau fasste am 03.12.2024 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans E18 „Rote Villa“ und stimmte dem Vorentwurf zu. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 02.01.2025 bis 07.02.2025 statt, es gingen 24 Behördenstellungnahmen und keine Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein.
Die Behördenstellungnahmen wurden abgewogen. Ergänzungen, darunter ein nachrichtlicher Hinweis auf das Bodendenkmal Hoesch-Werk Schneidhausen, sind für die Offenlage vorgesehen. Parallel läuft die 43. Änderung des Flächennutzungsplans für das Hoesch-Areal.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat fasste den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans E18 „Rote Villa“, stimmte dem Vorentwurf zu und beschloss die frühzeitige Beteiligung. Ergebnis: Aufstellungsbeschluss und Zustimmung zum Vorentwurf am 03.12.2024 belegt.
Noch offen
- Das Verfahren zur parallelen 43. Änderung des Flächennutzungsplans läuft, weitere Verfahrensschritte einschließlich der Offenlage stehen aus.
- Die Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets sind umzusetzen und dauerhaft zu erhalten.
- Der Umgang mit den Bodendenkmälern kann erst im Rahmen der Ausführungsplanung geprüft und abgestimmt werden.
- Erdeingriffe im Bereich von Bodendenkmälern unterliegen einer Erlaubnispflicht, archäologische Untersuchungen benötigen eine Erlaubnis.
Ort der Leistung
Kreuzau, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Kreuzau, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Bericht
| Eingriffs- und AusgleichsbilanzierungDefizit 22.402 Wertpunkte, Aufforstung erzielt 48.828 Punkte, rechnerischer Kompensationsüberschuss 26.426 Punkte | nicht beziffert |
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.