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BeschlossenStadt Heimbach · Planung & Beratung, Energie & Umwelt · Sitzung am

Kommunale Wärmeplanung in Heimbach

Heimbach muss die kommunale Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 abschließen. Ein externer Dienstleister soll Bestandsanalyse, Potenzialanalyse und Szenarien für das Jahr 2045 erarbeiten. Die Ausschreibung über die Vergabestelle ist für den Herbst 2026 geplant.

Ausschreibung

Herbst 2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wärmeplanung durch einen externen Dienstleister
Bestandsanalyse, Potenzialanalyse, Szenarienentwicklung für das Jahr 2045 sowie Strategien und Maßnahmen zur konkreten Umsetzung der Wärmeplanung in Heimbach.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beschlussvorlage 76/2026 stand auf der Tagesordnung der Stadtvertretung (erledigt)09.07.2026
  2. Ausschreibung des externen Dienstleisters über die Vergabestelle, im Herbst geplantals Nächstes2026
  3. Beauftragung des Dienstleisters durch Ratsbeschlussdanach
  4. Frist für den Abschluss der Wärmeplanung30.06.2028
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Ausschreibung über die Vergabestelle. Die anschließende Beauftragung erfolgt durch Ratsbeschluss. Die Verfahrensart nennt die Vorlage nicht.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Erstellung eines Wärmeplans ist seit dem Inkrafttreten des Landeswärmeplanungsgesetzes am 19.12.2024 für alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen eine verpflichtende Aufgabe. Für Kommunen bis 100.000 Einwohner muss die Wärmeplanung bis zum 30.06.2028 abgeschlossen sein.

Damit die Frist eingehalten wird, muss zeitnah mit der Ausschreibung begonnen werden. Der Stadt liegt bereits ein Angebot eines Dienstleisters vor. Das Land NRW stellt Konnexitätszahlungen zur Verfügung, um die Planung vollständig zu finanzieren.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Verwaltung soll einen Wärmeplan für Heimbach fristgerecht erarbeiten und die Ausschreibung für einen externen Dienstleister über die Vergabestelle beauftragen. Die anschließende Beauftragung erfolgt durch Ratsbeschluss.

Noch offen

  • Ob die Ausschreibung schon veröffentlicht ist, geht aus der Vorlage nicht hervor.
  • Die Beauftragung des Dienstleisters erfolgt erst durch einen späteren Ratsbeschluss.

Ort der Leistung

Heimbach, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Heimbach, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Das Land NRW stellt der Stadt Konnexitätszahlungen zur Verfügung, damit die Planung vollständig finanziert wird.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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