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BeschlossenGemeinde Inden · Bau & Handwerk, Energie & Umwelt · Sitzung am

Klimasplitgeräte Asylunterkunft Goltsteinstraße in Inden

Die Gemeinschaftsunterkunft Goltsteinstraße 68 wird bisher vollständig elektrisch beheizt. Die Vorlage sieht Luft-Luft-Wärmepumpen vor, die nur heizen. Der Rat sollte am 23.09.2026 über Kosten von bis zu 90.000 € brutto entscheiden. Die Einsparung wird auf rund 26.000 bis 35.000 € im Jahr geschätzt.

Kostenschätzung

90.000 €

Nächster Schritt

Zustimmung der Kommunalaufsicht einholen, Maßnahme nach UVgO vergeben

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Luft-Luft-Wärmepumpen
Nachrüstung von Klimasplitgeräten in den Wohn-, Wasch- und Gemeinschaftsräumen als primäre Wärmeerzeuger. Die Kühlfunktion wird deaktiviert, nur Heizen und Kondensatentwässerung bleiben aktiv. Vom Anbieter werden Leistungsdaten bei tiefen Außentemperaturen verbindlich abgefragt.
Fensterkontakte
Optional sollen Fensterkontakte die Heizung bei geöffnetem Fenster raumweise abschalten.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Beschlussvorlage 200/2026 stand auf der Tagesordnung des Rates (erledigt)23.09.2026
  2. Zustimmung der Kommunalaufsicht und Kreditermächtigung einholenals Nächstesdanach
  3. Vergabe und Umsetzung der Maßnahme nach UVgOdanach
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vergabe nach UVgO. Die Kosten beruhen auf einer Markterkundung, ein verbindliches Angebot liegt noch nicht vor.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Gemeinschaftsunterkunft in der Goltsteinstraße 68 ist eine Container-Anlage in Modulbauweise im Eigentum der Gemeinde. Sie wird vollständig elektrisch beheizt, auch das Warmwasser. Die Vorlage nennt die elektrische Direktheizung die teuerste verfügbare Beheizungsart.

Der gemessene Stromverbrauch lag 2025 bei 236.790 kWh, rund 62.000 € brutto. Davon entfallen geschätzt etwa 52.700 € auf die Heizung. Eine getrennte Messung der Heizkreise gibt es nicht.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll die Nachrüstung der Klimasplitgeräte mit Gesamtkosten von bis zu 90.000 € brutto beschließen und die Verwaltung mit der vergaberechtskonformen Umsetzung beauftragen.

Noch offen

  • Die Zustimmung der Kommunalaufsicht und die Kreditermächtigung stehen aus.
  • Ein verbindliches Angebot liegt noch nicht vor.
  • Die Verwaltung prüft vorrangig in Frage kommende Fördermöglichkeiten.

Ort der Leistung

Inden, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Inden, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Nachrüstung Klimasplitgeräte, Kostenobergrenzebrutto, Worst-Case-Obergrenze laut Markterkundung90.000 €
Finanzierung
Im Haushalt 2026 gibt es dafür keinen Ansatz. Die bis zu 90.000 € sollen über- oder außerplanmäßig nach § 83 GO NRW bereitgestellt werden. Als Finanzierung nennt die Vorlage Fördermittel und Kredit.

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