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BeschlossenGemeinde Inden · Planung & Beratung · Vorlage vom

Pferdepraxis Schophoven in Inden

Für eine Tierarztpraxis für Pferde mit stationärer Unterbringung soll der Flächennutzungsplan für rund 1,8 ha in Schophoven geändert werden. Die Änderung wurde am 25.03.2026 beschlossen und ist laut Prüfergebnis vom 12.08.2026 genehmigungsfähig, erfordert aber redaktionelle Auflagen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Änderung des Flächennutzungsplans
Der Änderungsbereich umfasst rund 1,8 ha in der Gemarkung Schophoven. Im Süden soll ein Sondergebiet für eine Tierarztpraxis für Pferde mit stationärer Unterbringung dargestellt werden, im Norden eine private Grünfläche für Pferdehaltung. Die Waldflächen bleiben als Wald dargestellt.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Aufstellung der 20. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplans Nr. 43 beschlossen (erledigt)20.01.2022
  2. 20. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen (erledigt)25.03.2026
  3. Prüfergebnis: genehmigungsfähig, Auflagen erforderlich (erledigt)12.08.2026
  4. Planunterlagen gemäß den Auflagen überarbeiten, Zeitpunkt nicht genanntals NächstesDanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Für die geplante Tierarztpraxis für Pferde mit stationärer Unterbringung in Schophoven sind eine Änderung des Flächennutzungsplans und ein Bebauungsplan erforderlich. Das rund 1,8 ha große Gelände liegt im Außenbereich, eine Privilegierung nach § 35 BauGB ist für die geplanten Nutzungen nicht gegeben.

Der Rat beschloss die 20. Änderung des Flächennutzungsplans am 25.03.2026. Die Bezirksregierung Köln stellte am 12.08.2026 fest, dass die Änderung genehmigungsfähig ist, aber Auflagen erfordert.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat der Gemeinde Inden beschloss am 25.03.2026 die 20. Änderung des Flächennutzungsplans.

Noch offen

  • Das Landschaftsschutzgebiet „Ruraue und Rurniederung“ ist in Planzeichnung und Planzeichenerklärung nachrichtlich zu übernehmen.
  • Die Kennzeichnung erforderlicher besonderer baulicher Maßnahmen, insbesondere im Gründungsbereich, ist in Planzeichnung und Planzeichenerklärung aufzunehmen.
  • Begründung und Umweltbericht sind an den Sach- und Rechtsstand zum Zeitpunkt des Beschlusses anzupassen.
  • Der genaue Umsetzungs- und Genehmigungsstand bleibt offen.

Ort der Leistung

Inden, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Inden, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Das Dokument nennt keine Kosten.

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