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BeschlossenGemeinde Niederzier · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Errichtung B³-Haus in Niederzier

Die Gemeinde Niederzier will das B³-Haus mit Saal, Foyer und Küche errichten, das künftig die Vereine nutzen. Die vertiefte Kostenschätzung nennt 4.996.119,21 €. Gebaut werden soll, sobald die Bezirksregierung Köln die Förderung bewilligt. Der Gemeinderat hat am 08.10.2026 einstimmig beschlossen, die Verwaltung dazu zu ermächtigen.

Kostenschätzung

5 Mio. €

Nächster Schritt

Förderentscheidung der Bezirksregierung Köln, signalisiert für 2026, danach Realisierung

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Errichtung des B³-Hauses
Gebäude mit Saal, Foyer, Küche, Terrasse sowie Besprechungs- und Veranstaltungsraum nach dem Entwurf, der am 15.09.2026 vorgestellt wurde. Der Gemeinderat hat sich am 08.10.2026 für Variante 2 entschieden, bei der Saal und Küche gespiegelt werden. Das gilt unter dem Vorbehalt, dass die Variante nicht förderschädlich ist. Sonst gilt Variante 1 mit der Küche am Foyer. Die künftigen Nutzer, die Vereine, hatten sich einstimmig für Variante 2 ausgesprochen.
Planungsleistungen
Das Projekt wird auf Basis der vorliegenden Leistungsphase weiter ausgearbeitet. Für die Leistungsphasen 1 bis 3 beträgt die Förderquote 90 %, für die weiteren Leistungsphasen 95 %.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Entwurf und vertiefte Kostenschätzung werden im Ausschuss für Planen und Bauen vorgestellt (erledigt)15.09.2026
  2. Gemeinderat beschließt einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, den Eigenanteil bereitzustellen und die Küchenvariante 2 festzulegen (erledigt)08.10.2026
  3. Die Bezirksregierung Köln entscheidet über die Förderanträge des Jahres, einen genauen Termin nennt sie nichtals Nächstes2026
  4. Realisierung des B³-Hauses nach Vorliegen des Zuwendungsbescheidsdanach
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Rat hat über das B³-Haus bereits am 19.03.2024 und am 26.03.2026 beschlossen. Die Planung war danach so weit ausgearbeitet, dass am 30.06.2026 der Förderantrag im Stadtentwicklungsprogramm Rheinisches Revier eingereicht werden konnte. Nach einer Nachqualifizierung gingen die Unterlagen am 28.08.2026 digital bei der Bezirksregierung Köln ein.

Die Bezirksregierung prüft die Unterlagen noch. Einen Zeitpunkt für die Entscheidung kann die Vorlage nicht nennen. Die Bewilligungsbehörde hat aber signalisiert, dass sie 2026 über alle eingegangenen Förderanträge entscheidet. Der Entwurf und die vertiefte Kostenschätzung wurden am 15.09.2026 im Ausschuss für Planen und Bauen vorgestellt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeinderat hat am 08.10.2026 die Verwaltung ermächtigt, das B³-Haus weiter auszuarbeiten und nach dem Zuwendungsbescheid zu bauen, und den Eigenanteil von 259.285,70 € bereitgestellt. Die Küche wird nach Variante 2 mit gespiegeltem Saal angelegt, bei Förderschädlichkeit nach Variante 1 am Foyer. Ergebnis: einstimmig.

Noch offen

  • Die Bezirksregierung Köln hat noch nicht über den Förderantrag entschieden.
  • Die Küchenvariante 2 gilt nur, solange sie sich nicht als förderschädlich erweist. Sonst wird Variante 1 gebaut.

Ort der Leistung

Niederzier, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Niederzier, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Gesamtkosten laut vertiefter Kostenschätzungvorgestellt am 15.09.2026, ohne Angabe brutto oder netto4.996.119 €
Förderung
Stadtentwicklungsprogramm Rheinisches Revier, Bewilligung steht aus
Finanzierung
Für die Haushaltsplanung rechnet die Gemeinde mit einer Fördersumme von 4.736.833,51 € und einem kommunalen Eigenanteil von 259.285,70 €. Der Gemeinderat hat den Eigenanteil am 08.10.2026 bereitgestellt. Er ist in der mittel- und langfristigen Haushaltsplanung zu berücksichtigen. Eine Bewilligung für das Vorhaben liegt noch nicht vor.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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