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Zur EntscheidungGemeinde Büttelborn · Bau & Handwerk, Planung & Beratung · Sitzung am

Straßensanierung Prioritäten 1 und 2 in Büttelborn

Die Mehrspartenstrategie koordiniert Straßen- und Leitungsarbeiten, um Synergien zu nutzen und mehrfache Aufbrüche zu vermeiden. Die Vorlage zur Erarbeitung eines Bauprogramms und zur Einrichtung eines jährlichen Deckensanierungsprogramms stand am 04.11.2026 auf der Tagesordnung, ein Beschlussergebnis ist nicht belegt.

Kostenschätzung

16,28 Mio. €

Nächster Schritt

Das fertige Bauprogramm ist der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bauprogramm und Vorplanung
Für die grundhafte Sanierung der Straßen der Prioritäten 1 und 2 soll ein mehrjähriges Bauprogramm mit zeitlicher Abfolge, jährlichem Investitionsbedarf und abgestimmten Infrastrukturmaßnahmen erstellt werden. Die Planungen sollen mindestens bis HOAI-Leistungsphase 2 geführt werden, um Varianten und Kosten zu bewerten.
Grundhafte Straßen- und Kanalsanierung
Priorität 1 umfasst ca. 2,6 km Straßensanierung und ca. 1,8 km Kanalsanierung. Priorität 2 umfasst ca. 6,5 km Straßensanierung und ca. 4,0 km Kanalsanierung. Für die Abschnitte sollen Straßen-, Kanal- und Wasserversorgungsmaßnahmen sowie Arbeiten weiterer Versorgungsträger konkretisiert und belastbare Gesamtkostenschätzungen einschließlich Baunebenkosten erstellt werden.
Blau-grüne Infrastruktur
Bei den Planungen sollen Möglichkeiten gemeinsamer Umsetzung und Maßnahmen der blau-grünen Infrastruktur nach dem Schwammstadtprinzip geprüft und wirtschaftlich sinnvoll eingebunden werden.
Jährliche Deckensanierung
Ab dem Haushaltsjahr 2027 ist ein jährliches Programm zur großflächigen Deckensanierung kommunaler Straßen auf Basis des Straßenzustandskatasters vorgesehen. Die Maßnahmen sollen mit dem Bauprogramm abgestimmt werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung der Vorlage im Ausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt (erledigt)28.10.2026
  2. Beratung der Vorlage im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes03.11.2026
  3. Vorlage stand in der Gemeindevertretung zur Beratung auf der Tagesordnung04.11.2026
  4. Planungsmittel bis Leistungsphase 2 für den Haushalt 2027 ermitteln und anmelden, jährliches Deckensanierungsprogramm2027
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Mehrspartenstrategie koordiniert Straßen- und Leitungsarbeiten für Kanal und Wasser, um Synergien zu nutzen und mehrfache Aufbrüche zu vermeiden. Die Sanierungsbedarfe wurden erfasst und priorisiert.

Die grundhafte Sanierung betrifft Büttelborn, Klein-Gerau und Worfelden. Der Gesamtbedarf beträgt ca. 9,1 km Straßensanierung und ca. 5,8 km Kanalsanierung.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Gemeindevorstand soll ein mehrjähriges Bauprogramm für Priorität 1 und 2 erarbeiten und die Planungen mindestens bis HOAI-Leistungsphase 2 vorantreiben. Das fertige Bauprogramm ist der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen, konkrete Baumaßnahmen und Haushaltsmittel bleiben ihrer Freigabe vorbehalten. Ab dem Haushaltsjahr 2027 soll ein jährliches Deckensanierungsprogramm umgesetzt werden.

Noch offen

  • Die Gemeindevertretung muss über das fertige Bauprogramm entscheiden und konkrete Baumaßnahmen sowie Haushaltsmittel freigeben.
  • Die Planungsleistungen und Gesamtkostenschätzungen sind noch zu konkretisieren, erforderliche Planungsmittel bis Leistungsphase 2 sind für den Haushalt 2027 zu ermitteln und anzumelden.

Ort der Leistung

Büttelborn, Hessen

Markiert ist Büttelborn, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Sanierung Priorität 1, inklusive NebenkostenKostenschätzung der Vorlage für die spätere Sanierung der Priorität 1, nicht Teil dieses Beschlusses16.280.000 €
Finanzierung
Die erforderlichen Mittel für Planungsleistungen bis HOAI-Leistungsphase 2 sind zu ermitteln und zum Haushalt 2027 (Investitionsprogramm) anzumelden. Für Deckensanierungen sollen ab 2027 jährlich 300.000 € im Ergebnishaushalt bereitgestellt werden. Der bisherige Ansatz für Unterhaltungs- und Reparaturmaßnahmen beträgt TEUR 125 p.a., ab 2027 sind in der aktuellen Haushaltsplanung TEUR 75 vorgesehen.

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