Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Teilstrombehandlung
- Die Spurenelimination soll für ca. 91 % der Abwassermenge ausgelegt werden.
- Tuchfiltration
- Eine vorgeschaltete Tuchfiltration dient der Phosphorelimination.
- Ozonung und GAK
- Die vierte Reinigungsstufe umfasst Ozonung und GAK-Filtration.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Haupt- und Finanzausschussals Nächstes03.11.2026
- Beratung und Entscheidung in der Gemeindevertretung04.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die vierte Reinigungsstufe wurde 2024 ein Sperrvermerk beschlossen, bis Gespräche über eine höhere Fördersumme abgeschlossen sind. Der Bewilligungszeitraum der Förderung wurde bis zum 31.12.2027 verlängert.
Die Fördergrundlagen wurden nach Prüfung durch das Hessische Ministerium neu bewertet, die beantragten Änderungen wurden genehmigt. Vorgesehen ist eine Teilstrombehandlung für ca. 91 % der Abwassermenge statt einer Vollstrombehandlung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen, den Sperrvermerk auf Projekt Nr. 343 aufzuheben und das Projekt „4. Reinigungsstufe“ fortzuführen und umzusetzen.
Noch offen
- Die Gemeindevertretung muss noch über die Aufhebung des Sperrvermerks und die Fortführung des Projekts entscheiden.
Ort der Leistung
Büttelborn, Hessen
Markiert ist Büttelborn, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Gesamtkosten der Maßnahme laut Kostenberechnung | 14.981.001 € |
|---|---|
| Förderfähige Kosten Tuchfiltration | 2.694.873 € |
| Förderfähige Kosten vierte Reinigungsstufe Ozonung/GAK | 9.426.643 € |
| Zuwendungsfähige Ausgaben | 12.121.515 € |
| LandeszuwendungFörderquote von 62 % | 7.541.855 € |
- Förderung
- Landeszuwendung 7.541.855,37 € bei einer Förderquote von 62 %
- Finanzierung
- Die notwendigen Haushaltsmittel sollen gemäß Projekt- bzw. Bauzeitenverlauf jahresbezogen in die Haushaltsplanung aufgenommen werden. Voraussichtlicher Eigenanteil der Gemeinde ca. 7.439.145,79 €.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.