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Zur EntscheidungStadt Riedstadt · Bau & Handwerk, Planung & Beratung, Technik & Ausstattung · Sitzung am

Feuerwehrhaus und Rettungswache in Riedstadt

Die bestehenden Feuerwehrhäuser in Goddelau und Erfelden weisen Mängel auf und erfüllen die Anforderungen nicht. Vorgesehen ist ein gemeinsames Feuerwehrhaus Riedstadt Mitte mit Rettungswache für den Kreis Groß-Gerau, die Beschlussvorlage steht im November 2026 zur Beratung.

Kostenschätzung

23,82 Mio. €

Nächster Schritt

Beratung im Ausschuss am 02.11.2026, im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss am 03.11.2026 und in der

Ausführung

Baubeginn voraussichtlich Ende 2027 / Anfang 2028, Inbetriebnahme voraussichtlich Ende 2029 / Anfang 2030.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Feuerwehrhaus Riedstadt Mitte und Rettungswache Kreis Groß-Gerau
Vorgesehen ist die Errichtung des Feuerwehrhauses Riedstadt Mitte und der Rettungswache Kreis Groß-Gerau. Der Bau soll auf bisherigen Ackerflächen erfolgen, ein konkreter Standort wird im Dokument nicht genannt.
Planungs- und Ingenieurleistungen
Beauftragt wurden Objekt- und Fachplanung für Gebäude, Freiflächen und Tragwerk sowie die technische Gebäudeausstattung für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro. Weitere beauftragte Leistungen umfassen Gutachten, Verfahrensbetreuung sowie Bauleit- und Grünordnungsplanung.
Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks ist vorgesehen. Kanal- und Tiefbaumaßnahmen außerhalb des Grundstücks müssen gesondert beschlossen werden.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr beschlossen (erledigt)12.12.2024
  2. Beratung im Ausschuss für Umwelt, Bau, Verkehr und Digitalesals Nächstes02.11.2026
  3. Beratung im Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsausschuss03.11.2026
  4. Beratung in der Stadtverordnetenversammlung05.11.2026
  5. Voraussichtlicher Baubeginn, bei planmäßigem Verlauf der Bauleit- und GenehmigungsverfahrenEnde 2027 / Anfang 2028
  6. Voraussichtliche InbetriebnahmeEnde 2029 / Anfang 2030
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Für das Baurecht sind ein Bebauungsplan im zweistufigen Regelverfahren mit Umweltprüfung und eine teilräumliche Flächennutzungsplanänderung erforderlich. Für bereits beauftragte Fachleistungen hat die Stadt ein einseitiges Abrufsrecht für die Leistungsphasen 4 bis 9, die Auftragnehmer haben keinen Rechtsanspruch auf deren Übertragung oder Vergütung.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan der Feuerwehr wurde am 12.12.2024 beschlossen. Die Feuerwehren der Stadtteile Goddelau und Erfelden haben sich für ein gemeinsames Feuerwehrhaus entschieden.

Die bestehenden Feuerwehrhäuser werden regelmäßig bemängelt. Sie erfüllen die Anforderungen nicht, die erforderlichen räumlichen Erweiterungen sind dort nicht möglich.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Stadtverordnetenversammlung soll die Realisierung des Projekts Feuerwehrhaus Riedstadt Mitte und Rettungswache Kreis Groß-Gerau beschließen.

Noch offen

  • Der Beschluss über die Realisierung steht noch aus.
  • Kanal- und Tiefbaumaßnahmen außerhalb des Grundstücks müssen gesondert beschlossen werden.
  • Fördermittelbescheide liegen noch nicht vor, Fördermittel sollen später abgerufen werden.
  • Energetische Förderungen können derzeit noch nicht ermittelt werden.

Ort der Leistung

Riedstadt, Hessen

Markiert ist Riedstadt, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Planungs- und Gutachterhonorare, Genehmigungsgebühren sowie Ausführungskosten für Gebäude und Freiflächenbrutto, ca.23.824.032 €
Risikopuffer einschließlich Mittelwert aus Preissteigerungen 2027-20291.140.659 €
Gesamtkosten einschließlich Risikopuffer24.964.691 €
Kostenanteil Feuerwehr Riedstadt Mitte, 83 %ca.20.720.694 €
Kostenanteil Rettungsdienst Kreis GG, 17 %ca.4.243.997 €
Kosten der Stadt Riedstadt für das Feuerwehrhaus einschließlich Freiflächenca., laut aktueller Kostenschätzung10.917.449 €
Erschließungskosten des Grundstücksvoraussichtlich1.375.184 €
Anteilige Hallenkosten des Kreises GG für 3,5 Katastrophenschutzfahrzeugeca.432.100 €
Förderung
LuKIFG-Mittel 7.858.112 Euro sowie prognostizierte Mittel aus der 2. Tranche 4.452.930 Euro, erwartete Landesmittel: Brandschutzförderrichtlinie ca. 1.274.100 Euro und IKZ ca. 30.000 Euro
Finanzierung
Haushaltsmittel sollen über Verpflichtungsermächtigungen sichergestellt werden. Geplante Mittelanmeldungen: HH 2025 360.000 €, HH 2026 1.333.000 €, HH 2027 2.500.000 €, HH 2028 12.000.000 €, HH 2029 7.191.691 €, HH 2030 1.580.000 €. Der Kreis GG stellt 3,5 Katastrophenschutzfahrzeuge zur Verfügung und übernimmt anteilig Hallenkosten von ca. 432.100 Euro. Fördermittel: LuKIFG 7.858.112 Euro sowie prognostizierte Mittel aus der 2. Tranche 4.452.930 Euro, erwartete Landesmittel aus der Brandschutzförderrichtlinie ca. 1.274.100 Euro und IKZ ca. 30.000 Euro. Die Stadt muss zunächst die komplette Summe haushalterisch bereitstellen, Fördermittel werden in der Regel erst nach Umsetzung der förderfähigen Maßnahmen beantragt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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