Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Mitteilung
- Beratungsleistungen zur Förderung
- Ermittlung des Versorgungsstands, Prüfung der förderfähigen Gebäude, Auswahl der Ausbauvariante und Vorbereitung der Antragsunterlagen. Im weiteren Verfahren Begleitung der Ausschreibung eines geförderten Netzausbaus.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Mitteilung
- Stadtverordnetenversammlung nimmt die Mitteilung zur Kenntnis (erledigt)17.09.2026
- Auswahl eines geeigneten Beratungsunternehmensals Nächstesdanach
- Gremien befassen sich erneut, falls eine Infrastrukturförderung sinnvoll erscheintdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Glasfaserausbau in Ginsheim und Gustavsburg ist nahezu abgeschlossen. Einzelne Gebäude und Grundstücke in Randlagen blieben wegen der Entfernung zum Netz unberücksichtigt und sind derzeit nicht zur Erschließung vorgesehen.
Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell übernehmen der Bund derzeit 50 Prozent und das Land Hessen 40 Prozent der Investitionskosten. Der kommunale Eigenanteil beträgt 10 Prozent. Ob eine Förderung bewilligt wird, zeigt erst die Prüfung.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Stadtverordnetenversammlung nimmt die Information der Wirtschaftsförderung zur Vorgehensweise bei der Beantragung von Fördermitteln zur Kenntnis. Ergebnis: zur Kenntnis genommen.
Noch offen
- Ob eine Infrastrukturförderung beantragt wird, entscheiden die Gremien später.
- Der Versorgungsstand der Randbereiche muss noch ermittelt werden.
Ort der Leistung
Ginsheim-Gustavsburg, Hessen
Markiert ist Ginsheim-Gustavsburg, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Mitteilung
| Beratungskosten, bis zuvom Bund vollständig gefördert, Stadt legt zunächst vor | 50.000 € |
|---|
- Förderung
- Bund fördert Beratungskosten bis 50.000 € vollständig
- Finanzierung
- Der Bund stellt ein eigenes Förderprogramm für die Beratung bereit. Die Stadt legt die Ausgaben vor und bekommt sie nach Abschluss erstattet. Ein kommunaler Eigenanteil entsteht dafür nicht.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.