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BeschlossenStadt Emmerich am Rhein · Technik & Ausstattung · Sitzung am

Einrichtung Atemschutzwerkstatt in Emmerich am Rhein

Für die Einrichtung der Atemschutzwerkstatt der Feuerwehr in Emmerich am Rhein sind Mittel vorgesehen. Die Maßnahme steht auf der Liste zum NRW-Infrastrukturgesetz, über die der Rat am 29.09.2026 entscheiden sollte. Die Liste sieht 258.000,00 € im Haushaltsjahr 2026 vor.

Haushaltsansatz

258.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Mittel für 2026 vorgesehen, Zeitpunkt der Vergabe nennt die Liste nicht

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Einrichtung der Atemschutzwerkstatt
Die Liste nennt die Einrichtung der Atemschutzwerkstatt. Zur Ausstattung macht sie keine Angaben.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Maßnahmenliste lag dem Rat zur Entscheidung über die Verwendung der Mittel vor (erledigt)29.09.2026
  2. Mittel im Haushaltsjahr 2026 vorgesehenals Nächstes2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein hat eine Liste mit Maßnahmen vorgelegt, für die Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vorgesehen sind. Die Liste verteilt insgesamt 14.035.774,85 €. Der Rat sollte am 29.09.2026 über die Verwendung entscheiden. Dazu gehört die Einrichtung der Atemschutzwerkstatt der Feuerwehr.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat sollte am 29.09.2026 über die Verwendung der Mittel für die Maßnahmen der Liste entscheiden. Die Einrichtung der Atemschutzwerkstatt ist eine dieser Maßnahmen.

Noch offen

  • Verfahren und Zeitpunkt der Vergabe nennt die Liste nicht.
  • Der Quartalsbericht zum 30.06.2026 erwartet, dass die geplanten Zuwendungen in großen Teilen bewilligt werden. Auszahlungen hängen grundsätzlich von der Umsetzung der Maßnahme ab.

Ort der Leistung

Emmerich am Rhein, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Emmerich am Rhein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Haushaltsansatz: 258.000 €, Haushaltsjahr 2026.

Förderung
Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Finanzierung
Die Liste ordnet die Maßnahme dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 zu und nennt dafür 258.000,00 € im Haushaltsjahr 2026. Die Förderung ist laut Liste bereits im Haushaltsplan 2026 ff. veranschlagt. Ob das die Gesamtkosten der Maßnahme sind, steht nicht im Dokument. Der Quartalsbericht zum 30.06.2026 nennt für die Atemschutzwerkstatt eine geplante Zuwendung von 258.000 € im Jahr 2026. Bis zum 30.06.2026 war nichts eingegangen, bis Jahresende wird der volle Betrag erwartet.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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