Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Planung bis Leistungsphase 3
- Die Planung reicht bis einschließlich Leistungsphase 3 nach HOAI. Das vorgestellte Angebot für die Leistungsphasen 2 und 3 umfasst Fachplanungen und Fördermittelunterstützung und liegt bei rund 357.000 € brutto.
- Ersatzneubau der Kleinschwimmhalle
- In Elten wird die Kleinschwimmhalle durch einen Neubau ersetzt. Dazu kämen dauerhaft erhebliche Betriebskosten.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Antrag der Initiative geht bei der Stadt ein (erledigt)14.10.2026
- Der Rat soll über den Antrag entscheidenals Nächstes03.11.2026
- Dritte Phase des Bundesförderprogramms „Sanierung kommunaler Sportstätten“2026
Vergabeverfahren
Für die Planungsleistungen wäre bei den genannten Planungskosten nach der vorliegenden Bewertung ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich. Die Höhe des Angebots könnte sich bei einer öffentlichen Ausschreibung ändern.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Kleinschwimmhalle Elten ist weiterhin nutzbar und wird betrieben. Im Haushalt sind für einen Ersatzneubau Mittel veranschlagt, die einen Sperrvermerk tragen. Die Freigabe ist an Zuwendungen aus dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ geknüpft. Eine grundsätzliche Entscheidung über den Ersatzneubau ist bisher nicht getroffen.
Eine Initiative aus Elten beantragt, den Sperrvermerk aufzuheben und die Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 zu beauftragen. Angesichts des Haushaltsdefizits sieht die Verwaltung derzeit keine tragfähige finanzielle Grundlage für einen Ersatzneubau, auch bei einer Förderung.
Ohne verbindliche Förderzusage müsste die Finanzierung ohne die Bundeszuwendungen betrachtet werden. Die Finanzrechnung würde sich dann nach bisherigem Kenntnisstand bis zum Jahr 2029 um mindestens 2.700.000 € verschlechtern.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Verwaltung schlägt dem Rat vor, dem Antrag auf Aufhebung des Sperrvermerks und auf Beauftragung der Planung bis einschließlich Leistungsphase 3 nicht zu entsprechen.
Noch offen
- Der Rat muss klären, ob der Neubau auch ohne Fördermittel umgesetzt werden soll oder nur bei verbindlich gesicherter Förderung.
- In den ersten beiden Phasen des Bundesförderprogramms wurde keine Förderzusage erteilt. Eine verbindliche Förderzusage liegt nicht vor.
Ort der Leistung
Emmerich am Rhein, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Emmerich am Rhein, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ersatzneubau der Kleinschwimmhalle, Investitionskostenetwa, laut Verwaltung | 7.000.000 € |
|---|---|
| Planungsleistungen Leistungsphasen 2 und 3 einschließlich FachplanungenAngebot, netto, 357.000 € brutto | 300.000 € |
- Förderung
- Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“, Zusage liegt nicht vor
- Finanzierung
- Im Haushalt sind für 2026 bis 2029 Auszahlungen von insgesamt 6.000.000 € veranschlagt. Dem stehen geplante Investitionszuweisungen von 2.700.000 € gegenüber. Der Sperrvermerk entfällt bei einer verbindlichen Förderzusage, der Rat kann ihn auch durch eigenen Beschluss aufheben.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.