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BeschlossenStadt Emmerich am Rhein · Fahrzeuge & Kommunaltechnik · Sitzung am

Ersatzbeschaffung GW-N in Emmerich am Rhein

Das Nachschubfahrzeug GW-N der Feuerwehr in Emmerich am Rhein soll ersetzt werden. Die Maßnahme steht auf der Liste zum NRW-Infrastrukturgesetz, über die der Rat am 29.09.2026 entscheiden sollte. Die Liste sieht dafür 250.000,00 € im Haushaltsjahr 2028 vor.

Haushaltsansatz

250.000 €

im Dokument beziffert

Nächster Schritt

Mittel erst für 2028 vorgesehen, Zeitpunkt der Vergabe nennt die Liste nicht

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Ersatzbeschaffung GW-N
Die Liste nennt die Ersatzbeschaffung des GW-N (Nachschubfahrzeug). Zu Ausstattung und Aufbau macht sie keine Angaben.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Die Maßnahmenliste lag dem Rat zur Entscheidung über die Verwendung der Mittel vor (erledigt)29.09.2026
  2. Mittel im Haushaltsjahr 2028 vorgesehenals Nächstes2028
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Verwaltung der Stadt Emmerich am Rhein hat eine Liste mit Maßnahmen vorgelegt, für die Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 vorgesehen sind. Die Liste verteilt insgesamt 14.035.774,85 €. Der Rat sollte am 29.09.2026 über die Verwendung entscheiden. Dazu gehört die Ersatzbeschaffung des GW-N, eines Nachschubfahrzeugs, für das Mittel erst im Haushaltsjahr 2028 vorgesehen sind.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat sollte am 29.09.2026 über die Verwendung der Mittel für die Maßnahmen der Liste entscheiden. Die Ersatzbeschaffung des GW-N ist eine dieser Maßnahmen.

Noch offen

  • Verfahren und Zeitpunkt der Vergabe nennt die Liste nicht.

Ort der Leistung

Emmerich am Rhein, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Emmerich am Rhein, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Haushaltsansatz: 250.000 €, Haushaltsjahr 2028.

Förderung
Mittel aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036
Finanzierung
Die Liste ordnet die Maßnahme dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 zu und nennt dafür 250.000,00 € im Haushaltsjahr 2028. Die Förderung ist laut Liste bereits im Haushaltsplan 2026 ff. veranschlagt. Ob das die Gesamtkosten der Maßnahme sind, steht nicht im Dokument.

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