Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Hol- und Bringzone mit Parkplatz
- Errichtung für die Schulen und die Zweifachturnhalle entsprechend der neuen Konzeptplanung und dem Erläuterungsbericht.
- Markierungs- und Beschilderungsarbeiten
- Radmarkierungen mit Fahrradschutzstreifen und Piktogrammkette, Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h und temporäre Halteverbote entlang der Meursfeldstraße.
- Fußgängerüberweg
- Der Fußgängerüberweg über die Meursfeldstraße ist im Planungskonzept vorgesehen. Die Verwaltung schlug vor, seine schnellstmögliche Errichtung abzulehnen. Sie wäre ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn und förderschädlich.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rat beschließt, die Planungskosten für die Hol- und Bringzone in den Haushalt 2026 einzuplanen (erledigt)11.12.2025
- Rat streicht die Maßnahme bei der Verabschiedung des Haushalts 2026, zunächst soll ein Konzept zu sicheren Schulwegen entstehen (erledigt)26.02.2026
- Haupt- und Finanzausschuss beschließt als Eilentscheidung, bis zum 30.06.2026 einen Förderantrag für 2027 zu stellen (erledigt)29.06.2026
- Rat sollte die Eilentscheidung genehmigen und über die Errichtung entscheiden, Sitzung stand auf der Tagesordnung (erledigt)09.07.2026
- Errichtung der Hol- und Bringzone und des Parkplatzes, vorbehaltlich der Förderzusageals Nächstes2027
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Rat hat am 11.12.2025 beschlossen, die Kosten für die Planung zur Errichtung einer Hol- und Bringzone in den Haushalt 2026 einzuplanen. Bei den Haushaltsberatungen wurden die Mittel von 660.500 € für 2026 wieder gestrichen. Zunächst sollte ein Konzept zu „sicheren Schulwegen“ erarbeitet werden.
Nach einer Vorabstimmung mit der Bezirksregierung Düsseldorf genügt es, die Hol- und Bringzone im Fokuskonzept Mobilität zu verankern. Ein eigenes Schulwegekonzept ist nicht nötig. Die Konzeptplanung wurde um Beschilderungs- und Markierungsarbeiten ergänzt.
Die Antragsfrist für die Förderung endete am 30.06.2026. Eine Ratsentscheidung am 09.07.2026 hätte zu spät sein können. Deshalb traf der Haupt- und Finanzausschuss am 29.06.2026 eine Eilentscheidung über den Förderantrag. Der Rat sollte sie am 09.07.2026 genehmigen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Haupt- und Finanzausschuss beschloss am 29.06.2026 als Eilentscheidung, bis zum 30.06.2026 einen Förderantrag für die Errichtung im Jahr 2027 zu stellen. Dem Rat wurde am 09.07.2026 vorgeschlagen, die Eilentscheidung zu genehmigen und die Hol- und Bringzone mit Parkplatz vorbehaltlich der Förderzusage 2027 zu errichten.
Noch offen
- Die Förderzusage steht noch aus.
- Ob der Förderantrag fristgerecht gestellt wurde und wie der Rat am 09.07.2026 entschieden hat, nennen die vorliegenden Unterlagen nicht.
Ort der Leistung
Uedem, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Uedem, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baukosten Hol- und BringzoneStand 29.06.2026, ohne Ingenieurleistungen und Markierungsarbeiten | 587.000 € |
|---|---|
| Ingenieurleistungen und MarkierungsarbeitenStand 29.06.2026 | 37.000 € |
- Förderung
- bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben nach FöRi-MM
- Finanzierung
- Die Förderung im Landesprogramm FöRi-MM erfolgt als Anteilfinanzierung mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Gebaut werden soll nur vorbehaltlich der Förderzusage.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.