Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Wohn- und Geschäftshaus
- Am Cyriakusplatz / an der Kevelaerer Straße ist ein Neubau mit Wohn- und Gewerbeeinheiten vorgesehen. Der Plan setzt zwei Urbane Gebiete (MU1 und MU2) und bis zu drei Vollgeschosse fest, die Grundflächenzahlen betragen 0,6 beziehungsweise 0,8.
- Erdgeschoss
- Der Entwurf Variante D3 zeigt einen Markt mit 379.19 m² sowie ein Café und Büro- und Wohnflächen. Der Vorhaben- und Erschließungsplan ist im Maßstab 1:100 dargestellt und am 31.03.2026 erstellt.
- Wohnungen
- Die Grundrisse der Variante D3 zeigen Wohnungen in Ober- und Staffelgeschoss, für das Obergeschoss sind Wohnungen 1 bis 10 mit Wohnflächen von 73,58 m² bis 108,01 m² angegeben. Für das Staffelgeschoss sind Wohnungen 11 bis 15 mit Flächen von 73,58 m² bis 113,67 m² angegeben.
- Dachgestaltung
- Vorgesehen sind Dachflächen der Hauptgebäude mit einer Dachneigung von 42°. Flachdächer sind zulässig, wenn sie begrünt werden.
- Fachuntersuchungen
- Die schalltechnische Untersuchung betrachtet Straßen- und Schienenverkehr sowie Stellplätze im Innenhof und ermittelt Anforderungen an den baulichen Schallschutz. Die Bodenuntersuchung prüft Bodenbelastungen und mögliche erhöhte Entsorgungskosten für Baugrubenaushub, angetroffen wurden Auffüllungen von 1,20 m bis mindestens 2,25 m Mächtigkeit.
- Artenschutz
- Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag prüft mögliche Betroffenheiten geschützter Tier- und Pflanzenarten durch Abbruch der Bestandsgebäude und Neubau. Die Prüfung stützt sich auf vorhandene Daten und eine Habitatpotenzialanalyse bei einer Ortsbegehung im August 2026.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (erledigt)05.05.2026
- Ratssitzung zum Satzungsbeschlussals Nächstes03.11.2026
Vergabeverfahren
Vor dem Satzungsbeschluss soll auf Basis von § 12 BauGB ein Durchführungsvertrag geschlossen werden.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Im Zentrum von Weeze soll ein Gebäudekomplex mit Wohn- und Gewerbeeinheiten entstehen. Dafür soll der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 8 „Ortsmitte“, 6. Änderung, die bisherige Nutzung als Mischgebiet in ein Urbanes Gebiet ändern und die Baufläche an den Vorhaben- und Erschließungsplan anpassen.
Der Rat beschloss am 05.05.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans. Die Anlagen enthalten Pläne und Fachbeiträge, darunter eine schalltechnische Untersuchung, eine orientierende Bodenuntersuchung und einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Weeze Nr. 8 „Ortsmitte“, 6. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften und Begründung als Satzung beschließen.
Noch offen
- Satzungsbeschluss und Inkrafttreten sind im Rechtsplan nicht mit Datum ausgefüllt.
- Der Durchführungsvertrag soll vor dem Satzungsbeschluss geschlossen werden.
Ort der Leistung
Weeze, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Weeze, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.