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Brandschutzbedarfsplan Haan

Der Brandschutzbedarfsplan wird wegen wachsender Anforderungen und umfangreicher Datenanalyse fortgeschrieben. Der Entwurf liegt vor, der Rat soll ihn am 03.11.2026 beschließen.

Nächster Schritt

Stellungnahme des Kreises Mettmann abwarten und gegebenenfalls Änderungen bis zur Beschlussfassung am 03.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Bericht

Fortschreibung des Brandschutzbedarfsplans
Erarbeitet wird ein fortgeschriebener Brandschutzbedarfsplan für die Gartenstadt Haan. Erfasst und ausgewertet werden Einsätze, Personal, Gefahren, technische Ausstattung, Liegenschaften und kooperative Zusammenarbeit, außerdem werden Einsatzstatistiken ausgewertet.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Bericht

  1. Beschluss des aktuellen Brandschutzbedarfsplans (erledigt)29.10.2020
  2. Beauftragung der KoPart eG im Wege eines Inhouse-Geschäfts (erledigt)26. Oktober 2026
  3. Entwurf an den Kreis Mettmann gesandt (erledigt)07.08.2026
  4. Stellungnahme des Kreises Mettmann in Aussicht gestelltals NächstesEnde September 2026
  5. Vorgesehene Beschlussfassung im Rat03.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Die Gartenstadt Haan beauftragte KoPart eG im Wege eines Inhouse-Geschäfts. KoPart eG bedient sich der Expertise der Kommunal Agentur NRW.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der aktuelle Brandschutzbedarfsplan wurde am 29.10.2020 beschlossen und muss spätestens alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Wegen stetig wachsender Anforderungen und des Umfangs der zu analysierenden Daten wird die Fortschreibung unterstützt.

Die Gartenstadt Haan beauftragte KoPart eG im Wege eines Inhouse-Geschäfts. KoPart eG bedient sich der Expertise der Kommunal Agentur NRW. Der Entwurf wurde dem Kreis Mettmann am 07.08.2026 zugesandt.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll den als Anlage beigefügten Entwurf des Brandschutzbedarfsplans der Stadt Haan beschließen.

Noch offen

  • Der Brandschutzbedarfsplan ist als Entwurf gekennzeichnet, ein Ratsbeschluss zur Fortschreibung ist im Dokument nicht belegt.
  • Die Stellungnahme des Kreises Mettmann steht noch aus, sie wurde für Ende September in Aussicht gestellt. Erforderliche Änderungen sind bis zur Beschlussfassung am 03.11.2026 einzuarbeiten.
  • Der Rat soll den Entwurf am 03.11.2026 beschließen.

Ort der Leistung

Haan, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Haan, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Bericht

Das Dokument nennt keine Kosten.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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