Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erweiterungsbau Astrid-Lindgren-Schule
- Die bestehende Astrid-Lindgren-Schule soll durch einen zusätzlichen Neubau erweitert werden. Der bestehende Baukörper bleibt erhalten.
- Stellplätze und Elterntaxihaltestellen
- Der Stellplatzbedarf für die Neubaumaßnahmen wird gemäß StellplatzVO NRW ermittelt und in der Planung berücksichtigt. Geeignete Standorte für Elterntaxihaltestellen werden geprüft.
- Schall- und Entwässerungsgutachten
- Im Bebauungsplanverfahren werden ein Schallgutachten und ein Entwässerungsgutachten erstellt. Das Schallgutachten soll Geräuschimmissionen untersuchen und Lösungsvorschläge bei Lärmkonflikten entwickeln, das Entwässerungsgutachten soll zusätzliche Überflutungsgefahren für angrenzende Wohngebiete ausschließen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Sitzung des Haupt- und Finanzausschussesals Nächstes16.02.2027
Vergabeverfahren
Bauleitplanverfahren W 438 „Erfurter Straße“ mit Fachgutachten und Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 BauGB
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Bürgeranträge betreffen Schallschutz, Lehrerparkplätze und Anliegerbereiche. Ergänzende Eingaben beziehen sich auf den Erweiterungsbau und die Entwässerung.
Die Erweiterung und der Abenteuerspielplatz in Ratingen West werden im Bauleitplanverfahren W 438 „Erfurter Straße“ weiterbearbeitet.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Vorgeschlagen wird, den Antrag auf ausreichende Lehrerparkplätze bei den Neubaumaßnahmen zu erfüllen. Dem Antrag auf Wiederaufbau und Verlängerung der Einfriedung sowie auf eine Anliegerregelung soll nicht entsprochen werden.
Noch offen
- Schallgutachten, Entwässerungsgutachten und weitere Planungsergebnisse stehen noch aus.
- Die Öffentlichkeit soll sich in den Beteiligungsverfahren einbringen können.
Ort der Leistung
Ratingen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Ratingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
Das Dokument nennt keine Kosten.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.