Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Cloudbasiertes Finanzverfahren
- Einführung mit sechsmonatigem Vorprojekt, etwa zwölfmonatiger Implementierungsphase und anschließenden umfangreichen Arbeiten über 18 bis 24 Monate. Der kalkulierte personelle Implementierungsaufwand beträgt ca. 17,5 bis 29 Vollzeitäquivalente.
- Projekteinführung
- Die Projekteinführung umfasst Beratung, Datenkonvertierung, Schulung, Teststellungen und Workshops.
- Lizenz und Betrieb
- Jährlich 1,07 Mio. Euro ab 2028, Betrieb vorläufig für mindestens fünf Jahre. Eine längere Vertragslaufzeit wird gesondert mitgeteilt.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung der Mittelbereitstellung im Ratals Nächstes10.11.2026
- Projekteinführungskosten2027
- Angestrebter Wechsel auf das neue Finanzverfahren01.01.2028
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Das neue Finanzverfahren ist als Baustein der Digitalisierungsstrategie vorgesehen. Es soll Abläufe standardisieren, manuelle Tätigkeiten reduzieren und eine einheitliche Datenbasis schaffen. Der Grundsatzbeschluss zum Wechsel des Finanzverfahrens wurde bereits mit Vorlage 35/2026 gefasst.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Vorlage schlägt Mittelbereitstellungen in den Haushaltsjahren 2026 bis 2032 zur Einführung eines neuen Finanzverfahrens vor.
Noch offen
- Beschluss über die vorgeschlagene Mittelbereitstellung
- Konkrete Vertragslaufzeit, eine Laufzeit von mehr als fünf Jahren soll gesondert mitgeteilt werden
- Konkrete Vergabe und Vertragsgestaltung
Ort der Leistung
Ratingen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Ratingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Einmalige Projekteinführungskosten2027 | 2.530.000 € |
|---|---|
| Lizenz- und Betriebskostenjährlich ab 2028 | 1.070.000 € |
- Finanzierung
- 2026 außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 2,53 Mio. Euro, gedeckt durch aktuell nicht benötigte Verpflichtungsermächtigung für Gebäudehausanschlüsse. Die einmaligen Kosten 2027 sollen aus vorhandenen liquiden Mitteln gedeckt werden. Lizenz- und Betriebskosten ab 2028 sollen im Rahmen der Etatberatungen 2028 ff und bis auf Weiteres aus Ausgleichsrücklage und liquiden Mitteln gedeckt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.