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Telenotarztsystem Bergisches Land in Ratingen

Der Kreis Mettmann fordert Ratingen auf, dem Telenotarztsystem als Anlage zum Rettungsdienstbedarfsplan zuzustimmen. Die Einführung wird fachlich grundsätzlich positiv bewertet, das Einvernehmen soll wegen offener finanzieller und rechtlicher Absicherung derzeit jedoch nicht erklärt werden, die Entscheidung steht am 10.11.2026 an.

Nächster Schritt

Beschlussfassung im Rat am 10.11.2026

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Telemedizinische Notarztunterstützung
Das System unterstützt Rettungsfachpersonal am Einsatzort kurzfristig telemedizinisch mit notärztlicher Expertise. Damit können medizinische Entscheidungen unterstützt und ärztliche Expertise verfügbar gemacht werden, ohne dass zwingend ein Notarzt physisch an der Einsatzstelle anwesend sein muss.
Technische Ausstattung und Betrieb
Bei den beteiligten Rettungsdienstträgern entstehen Kosten für die technische Ausstattung der Rettungsmittel sowie laufende technische und betriebliche Aufwendungen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung und Beschlussfassung im Rat über das Einvernehmenals Nächstes10.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Kreis Mettmann forderte Ratingen auf, das Einvernehmen zur Anlage „Telenotarztsystem Bergisches Land“ des Rettungsdienstbedarfsplans zu erklären. Das System soll Rettungsfachpersonal am Einsatzort kurzfristig telemedizinisch mit notärztlicher Expertise unterstützen.

Ratingen bewertet die Einführung fachlich grundsätzlich positiv. Vorbehalte betreffen die finanzielle und rechtliche Absicherung der Kosten, insbesondere ist die dauerhafte Nettobelastung der Stadt derzeit nicht abschließend bestimmbar.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll die Einführung und den Betrieb grundsätzlich positiv bewerten, das vom Kreis Mettmann erbetene Einvernehmen derzeit aber nicht erklären.

Noch offen

  • Eine schriftliche oder mündliche Zusicherung der Krankenkassen zur Übernahme oder Anerkennung einzelner Kostenpositionen liegt nicht vor.
  • Es ist offen, wie die Krankenkassen in späteren Gebührenverhandlungen auftreten und welche Kostenmerkmale sie infrage stellen.
  • Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zum Telenotarztsystem und zur besonderen Kostenweitergabe an mittlere und große kreisangehörige Städte fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf.
  • Die dauerhafte Nettobelastung Ratingens ist nicht abschließend bestimmbar. Das Einvernehmen kann erneut beraten werden, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, belastbare Erklärungen der Krankenkassen oder andere rechtssichere Finanzierungsgrundlagen vorliegen.

Ort der Leistung

Ratingen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Ratingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Auf den Kreis entfallende Kosten 2026rund870.000 €
Auf den Kreis entfallende Kosten 2027rund950.000 €
Finanzierung
Die Kostenanerkennung und Refinanzierung durch die Krankenkassen ist nicht abschließend geklärt. Musterberechnungen ergeben bei einer Kostenverteilung analog zur Leitstellenumlage etwa 11,60 Euro bis 38,30 Euro je umgelegtem Einsatz.

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