Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Telemedizinische Notarztunterstützung
- Das System unterstützt Rettungsfachpersonal am Einsatzort kurzfristig telemedizinisch mit notärztlicher Expertise. Damit können medizinische Entscheidungen unterstützt und ärztliche Expertise verfügbar gemacht werden, ohne dass zwingend ein Notarzt physisch an der Einsatzstelle anwesend sein muss.
- Technische Ausstattung und Betrieb
- Bei den beteiligten Rettungsdienstträgern entstehen Kosten für die technische Ausstattung der Rettungsmittel sowie laufende technische und betriebliche Aufwendungen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung und Beschlussfassung im Rat über das Einvernehmenals Nächstes10.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Kreis Mettmann forderte Ratingen auf, das Einvernehmen zur Anlage „Telenotarztsystem Bergisches Land“ des Rettungsdienstbedarfsplans zu erklären. Das System soll Rettungsfachpersonal am Einsatzort kurzfristig telemedizinisch mit notärztlicher Expertise unterstützen.
Ratingen bewertet die Einführung fachlich grundsätzlich positiv. Vorbehalte betreffen die finanzielle und rechtliche Absicherung der Kosten, insbesondere ist die dauerhafte Nettobelastung der Stadt derzeit nicht abschließend bestimmbar.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll die Einführung und den Betrieb grundsätzlich positiv bewerten, das vom Kreis Mettmann erbetene Einvernehmen derzeit aber nicht erklären.
Noch offen
- Eine schriftliche oder mündliche Zusicherung der Krankenkassen zur Übernahme oder Anerkennung einzelner Kostenpositionen liegt nicht vor.
- Es ist offen, wie die Krankenkassen in späteren Gebührenverhandlungen auftreten und welche Kostenmerkmale sie infrage stellen.
- Eine ausdrückliche gesetzliche Regelung zum Telenotarztsystem und zur besonderen Kostenweitergabe an mittlere und große kreisangehörige Städte fehlt im vorliegenden Gesetzentwurf.
- Die dauerhafte Nettobelastung Ratingens ist nicht abschließend bestimmbar. Das Einvernehmen kann erneut beraten werden, wenn eine ausdrückliche gesetzliche Regelung, belastbare Erklärungen der Krankenkassen oder andere rechtssichere Finanzierungsgrundlagen vorliegen.
Ort der Leistung
Ratingen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Ratingen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Auf den Kreis entfallende Kosten 2026rund | 870.000 € |
|---|---|
| Auf den Kreis entfallende Kosten 2027rund | 950.000 € |
- Finanzierung
- Die Kostenanerkennung und Refinanzierung durch die Krankenkassen ist nicht abschließend geklärt. Musterberechnungen ergeben bei einer Kostenverteilung analog zur Leitstellenumlage etwa 11,60 Euro bis 38,30 Euro je umgelegtem Einsatz.
Diese und weitere geplante Ausschreibungen in TendiGo analysieren
In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Sie von Ausschreibungen schon vor der Veröffentlichung erfahren. TendiGo wertet dafür Ratsdokumente aus und zeigt geplante Vergaben, bevor sie ausgeschrieben werden.
Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.