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Wohn- und Geschäftsbebauung in Ratingen

Die Planung sieht Wohn- und Geschäftshäuser an der Mülheimer Straße 12 bis 14 und 18 bis 26 sowie im Blockinnenbereich vor. Der Rat soll am 10.11.2026 über Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan M 425 entscheiden.

Nächster Schritt

Ratssitzung am 10.11.2026: Abwägung der Stellungnahmen und Entscheidung über den Satzungsbeschluss

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Wohn- und Geschäftshäuser
Im Bereich Mülheimer Straße 18 bis 26 sind Wohn- und Geschäftshäuser mit vier Vollgeschossen vorgesehen. Insgesamt sind bis zu 5 Gewerbeeinheiten geplant.
Mehrfamilienhäuser
Im Blockinnenbereich sind Mehrfamilienhäuser mit drei Vollgeschossen vorgesehen.
Umbau zu Wohnungen
Das Gebäude Mülheimer Straße 12 bis 14 soll durch umfangreiche Umbauarbeiten zu Wohnungen in verschiedenen Größen umgebaut werden. Insgesamt sind 92 Wohneinheiten vorgesehen, davon 30 % der entstehenden Nettowohnfläche für öffentlich geförderten Wohnungsbau.
Tiefgarage, Spielplatz und Erschließung
Geplant sind eine gemeinsame Tiefgarage und ein gemeinsamer Spielplatz im neu gebildeten Nachbarschaftshof. Die Erschließung erfolgt von der Mülheimer Straße zwischen den Gebäuden Hausnummer 24 und Hausnummer 28.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Frühzeitige Beteiligung (erledigt)22.05.2023 bis 23.06.2023
  2. Ratssitzung zur Abwägung der Stellungnahmen und zum Satzungsbeschlussals Nächstes10.11.2026
Stand der Auswertung:

Vergabeverfahren

Vorhabenbezogener Bebauungsplan M 425, der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB ist dem Rat vorgeschlagen. Der Durchführungsvertrag regelt unter anderem Vorhabendurchführung, Erschließung, geförderten Wohnraum, Stellplätze und Infrastrukturfolgekosten.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Planung soll der hohen Nachfrage nach Wohnraum in Innenstadtnähe begegnen und die gewerbliche Nutzung in den Erdgeschossen entlang der Mülheimer Straße fortführen. Die Fläche ist größtenteils versiegelt und bereits mit Planungsrecht versehen.

Der Rat soll die eingegangenen Stellungnahmen abwägen, redaktionelle Änderungen beschließen und den Bebauungsplan als Satzung beschließen. Die Stellungnahmen führten laut Vorlage zu keinen wesentlichen Veränderungen des Entwurfs.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Der Rat soll die Stellungnahmen abwägen und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan M 425 in der vorliegenden Fassung mit Begründung als Satzung beschließen.

Noch offen

  • Der Rat muss über die Abwägung der Stellungnahmen und den Satzungsbeschluss entscheiden. Der Bebauungsplan tritt erst mit ortsüblicher Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im Amtsblatt in Kraft.

Ort der Leistung

Ratingen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Ratingen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Die Investorin trägt die Kosten der Erschließungsmaßnahmen sowie der im Planverfahren durchgeführten Gutachten und Konzepte. Die Kostenübernahme wird im Durchführungsvertrag geregelt.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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