Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Brückenplanung Borghagener Straße
- Brückenplanung Horststraße
- Bau der Brücke Horststraße
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Einreichung des Änderungsantrags für die Ratssitzung (erledigt)15.10.2026
- Der Rat soll über den Änderungsantrag entscheiden, ein Ergebnis ist nicht genannt.als NächstesDanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Planung und Neubau der Brücken an Horststraße und Borghagener Straße sind laut Antrag bereits beschlossen. Ihre Finanzierung war ursprünglich vollständig über zusätzliche Investitionskredite vorgesehen, der Änderungsantrag hält teilweise daran fest. Beide Brücken erhalten weiterhin Mittel aus dem Infrastrukturprogramm, kein vorgesehenes Projekt wird gestrichen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Antrag schlägt vor, die dynamische Projektliste mit den Änderungen zu beschließen. Die Gesamtsumme von 33.143.960,06 Euro bleibt unverändert.
Noch offen
- Der Rat soll über den Änderungsantrag entscheiden, ein Beschlussergebnis ist nicht genannt.
- Vor Mittelbindung sollen die zusätzlichen Maßnahmen abschließend auf konkrete Ausgestaltung, Kosten, Förderbereichszuordnung und Förderfähigkeit geprüft werden.
Ort der Leistung
Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Castrop-Rauxel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
| Brückenplanung Borghagener Straße, neuer Ansatz | 250.000 € |
|---|---|
| Bau der Brücke Horststraße, neuer Ansatz | 1.759.000 € |
| Bau der Brücke Horststraße, Verwaltungsansatz | 3.750.000 € |
| Gesamtsumme der dynamischen Projektlistebleibt unverändert | 33.143.960 € |
- Förderung
- Mittel aus dem Infrastrukturprogramm, Höhe nicht genannt
- Finanzierung
- Der zusätzliche Finanzierungsbedarf von 2.832.000 Euro soll im Rahmen der Haushaltsplanung durch alternative Finanzierungsmöglichkeiten, insbesondere Investitionskredite, dargestellt werden. Beide Brücken erhalten weiterhin Mittel aus dem Infrastrukturprogramm.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.