Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Städtische Schulhöfe entsiegeln
- Städtische Schulhöfe werden baulich entsiegelt und klimaangepasst umgestaltet. Vorgesehen sind wasserdurchlässige Oberflächen, Regenwasserversickerung, klimaresiliente Begrünung und Verschattung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Änderungsantrag stand in der Sondersitzung des Rates auf der Tagesordnung (erledigt)15.10.2026
- Verwaltung prüft Ausgestaltung, Kosten und Förderfähigkeit vor der Mittelbindungals Nächstesdanach
Vergabeverfahren
Die Verwaltung soll Ausgestaltung, Kosten, Förderbereichszuordnung und Förderfähigkeit der zusätzlichen Maßnahmen abschließend prüfen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Änderungsantrag ändert die Projektliste zur Umsetzung des NRW-Infrastrukturgesetzes. Die Gesamtsumme von 33.143.960,06 Euro bleibt unverändert. Dafür werden 2.832.000 Euro aus der Brückenfinanzierung umgeschichtet.
Für die Schulhöfe sieht der Antrag 500.000 € vor. Die Verwaltung soll vor der Mittelbindung prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist. Ist sie es nicht, soll sie dem Rat eine förderfähige Alternative vorlegen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll die Projektliste ändern und 500.000 € für die Entsiegelung städtischer Schulhöfe einplanen. Die Verwaltung soll die Förderfähigkeit vor der Mittelbindung prüfen.
Noch offen
- Ob der Rat dem Änderungsantrag zugestimmt hat, steht nicht im Dokument.
- Welche Schulhöfe umgestaltet werden, nennt der Antrag nicht.
- Förderfähigkeit und Förderbereichszuordnung sind vor Mittelbindung abschließend zu prüfen, bei nötiger Anpassung ist eine überarbeitete Projektliste dem Rat zur Beschlussfassung vorzulegen.
Ort der Leistung
Castrop-Rauxel, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Castrop-Rauxel, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
| Entsiegelung und klimagerechte Umgestaltung städtischer SchulhöfeAnsatz laut Änderungsantrag, Kosten noch zu prüfen | 500.000 € |
|---|
- Förderung
- 500.000 € aus den durch Anpassung der Brückenfinanzierung freiwerdenden Mitteln des NRW-Infrastrukturgesetzes
- Finanzierung
- Die 500.000 € sollen aus Mitteln des NRW-Infrastrukturgesetzes kommen, die durch die Umschichtung der Brückenfinanzierung frei werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.