Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßen- und Gehwegbau
- Die Straßenführung wird umgestaltet. Im Bereich der Hausnummern 4 bis 12 ist auf der Westseite ein Gehweg mit 6,00 m Breite vorgesehen, daneben eine 3,00 m breite Busspur für sechs Busstellplätze. Die Fahrbahn soll 6,50 m breit sein und Zweirichtungsverkehr ermöglichen, der Gehweg auf der Ostseite ist mit 2,50 m vorgesehen.
- Fahrradstraße und Gestaltung
- Die Straße soll als Fahrradstraße mit Zeichen 244 StVO eingerichtet werden. Farben und Materialien werden mit dem Gestaltungskonzept für die Koeppstraße abgestimmt.
- Entsiegelung und Grünfläche
- Insgesamt sollen ca. 840qm Fläche entsiegelt und als Grünfläche geschaffen werden.
- Bäume
- Der Wegfall von insgesamt 14 Bäumen ist vorgesehen. Ersatzpflanzungen in entsprechender Anzahl sollen dies ausgleichen, die Standorte sind noch offen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Bau- und Mobilitätsausschussals Nächstes05.11.2026
- Beratung im Rat der Stadt Haltern am See26.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die messtechnische Zustandserfassung 2024 ergab für die Holtwicker Straße einen schlechten Zustand mit Zustandswert 3 bis 4. Deshalb ist eine grundhafte Erneuerung erforderlich.
Das im ISEK enthaltene Teilstück liegt zwischen Bahnhofstraße und Koeppstraße, westlich der Halterner Innenstadt. Es ist ca. 275 m lang, die Straßenbreite beträgt zwischen 16 bis 34 m.
Ein Gutachten behandelt die Folgen der geplanten Tiefbauarbeiten an Koeppstraße und Holtwicker Straße für Vitalität und Verkehrssicherheit der Bäume. Im Umfeld der Arbeiten stehen sieben Rosskastanien an der Koeppstraße und drei Rotbuchen an der Holtwicker Straße.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Die Straßenausbauplanung der Holtwicker Straße für den Abschnitt zwischen Bahnhof und Einmündung Koeppstraße soll auf Grundlage der beigefügten Vorplanung und des Lageplans fortgeführt werden.
Noch offen
- Eine detaillierte Bauzeitenplanung und ein detailliertes Umleitungskonzept sind erst nach weiterführender Planung, Ausschreibung und Vergabe der Bauleistungen möglich.
- Die Standorte der Ersatzpflanzungen bleiben der Ausführungsplanung vorbehalten.
- Detaillierte, auf die Bäume und Standortbedingungen abgestimmte Schutzmaßnahmen können erst mit exakten Planungen festgelegt oder während der Arbeiten durch eine ökologische Baubegleitung abgestimmt werden.
Ort der Leistung
Haltern am See, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Haltern am See, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ausbaukosten Teilstück Bahnhofstraße-Koeppstraßeca. | 1.850.000 € |
|---|---|
| Erneuerung ohne Änderung der Straßenführung und ohne Flächenentsiegelungmindestens | 810.000 € |
| Hauptfahrbahn bei Erneuerung ohne Änderung der Straßenführung und ohne Flächenentsiegelungmindestens | 679.250 € |
- Förderung
- 70% ISEK-Förderung, 1.295.000 EUR Förderung und 555.000 EUR Eigenanteil
- Finanzierung
- Im Haushaltsentwurf unter Investitionsnummer 6038 vorgesehen: 200.000 EUR für 2026, 642.000 EUR für 2027 und 1.398.000 EUR für 2028. Die zuwendungsfähigen Kosten werden mit 70% gefördert, von den geschätzten Ausbaukosten entfallen 1.295.000 EUR auf die ISEK-Förderung und 555.000 EUR auf den Eigenanteil.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.