Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Kreisbauhof und Verwaltungsgebäude
- Vorgesehen sind ein zweigeschossiges Verwaltungsgebäude mit Umkleiden im Untergeschoss sowie Büros und Sozialraum im Obergeschoss. Das Raumprogramm umfasst insgesamt 3.944 m² Bruttogrundfläche.
- Werkstatt, Lager, Waschhalle und Fahrzeughalle
- Geplant sind eine Werkstatt mit Werkstattarbeitsplätzen im Erdgeschoss, Lagerräume im Obergeschoss, eine Waschhalle und eine Fahrzeughalle.
- Außenanlagen
- Zu den Außenanlagen gehören Remise, Tankstelle, Waschplatz, Salzhalle, Silos und Schüttgutboxen.
- Klimafreundliche Ausstattung
- Geplant sind Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen, Dachbegrünung, Regenwassernutzung und Maßnahmen zur Förderung der Biodiversität.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Ausschuss für Landwirtschaft, Bauen und Mobilitätals Nächstes11.11.2026
- Beratung im Kreisausschuss23.11.2026
- Beratung im Kreistag über den Bau- und Finanzierungsbeschluss01.12.2026
- Voraussichtlicher Baubeginn4. Quartal 2027
- Frühestmögliche FertigstellungEnde 2028
Vergabeverfahren
Offenes Generalunternehmer-Vergabeverfahren. Der Zuschlag soll nach Kompatibilität mit den Anforderungen sowie Kosten, Qualität und Umsetzungskonzept erfolgen.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der bisherige Standort in Haltern-Lippramsdorf entspricht nicht den betrieblichen Anforderungen, Büroarbeitsplätze sind überwiegend in angemieteten Containern untergebracht. Eine Anpassung des Standorts ist nicht möglich.
Der Kreisbauhof soll auf dem kreiseigenen WASAG-Gelände in Haltern-Sythen entstehen. Die Vorplanung ist abgeschlossen, die Entwurfsplanung läuft.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Kreistag soll der Planung für den Neubau des klimafreundlichen Kreisbauhofes zustimmen und die erforderlichen Mittel inklusive Fachplanerhonoraren von 14,9 Mio. € zuzüglich einer jährlichen Baukostenindexierung von rd. 5% bereitstellen.
Noch offen
- Der Bau- und Finanzierungsbeschluss steht zur Beratung, ein Beschlussergebnis ist nicht genannt.
- Die genauen Haushaltsansätze müssen noch benannt und veranschlagt werden.
- Förderverfügbarkeit und Förderbedingungen können sich bis zur möglichen Antragstellung nach Erteilung der Baugenehmigung ändern.
Ort der Leistung
Haltern am See, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Haltern am See, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Investive Baumaßnahmen einschließlich Planungskosteninkl. MwSt., Kostenstand 10/2026, nicht auf das 4. Quartal 2028 indexiert | 14.900.000 € |
|---|---|
| Jährliche Baukostenindexierungrd. 5% zusätzlich | nicht beziffert |
- Förderung
- 14,0 Mio. Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036 vorgesehen
- Finanzierung
- Für 2026 bis 2028 waren bisher Herstellungskosten von 14,0 Mio. € veranschlagt. 14,0 Mio. Euro aus dem NRW-Infrastrukturgesetz 2025-2036 sind zur Entlastung des Kreishaushaltes vorgesehen. Die genauen Haushaltsansätze in Höhe des Baubeschlusses müssen noch benannt und veranschlagt werden.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.