Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Straßen- und Gehwegausbau
- Variante 1 sieht den Ausbau nach Ausführungsplanung vor. Der südliche Gehweg bleibt erhalten und wird geringfügig verbreitert, der Gehweg am Kardinal-von-Galen-Park und die nördlichen Parkboxen entfallen.
- Parkplätze und E-Ladestellplätze
- Südlich sind 16 Längsparkplätze vorgesehen: 15 Pkw-Stellplätze und ein Stellplatz für Lieferverkehr. Die E-Ladestellplätze werden auf die Südseite verlegt.
- Baumschutz
- Arbeiten im Kronentraufenbereich erfolgen nur in Handschachtung oder mit Saugbagger und unter baumgutachterlicher Begleitung. Dadurch ist mit längerer Bauzeit zu rechnen, die Mehrkosten lassen sich nicht verlässlich prognostizieren.
- Alternative ohne Ausbau
- Variante 2 sieht keinen Ausbau vor, der Ist-Zustand bleibt unverändert.
- Baum- und Wurzelschutz
- Die Tiefbauarbeiten betreffen den gesamten Gehweg und Parkstreifen sowie wesentliche Bereiche der Kronentraufen von sieben Rosskastanien an der Koeppstraße und einer Gruppe aus drei Rotbuchen an der Holtwicker Straße. Schutzmaßnahmen nach DIN 18920 und RAS, LG 4 müssen Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Beratung im Bau- und Mobilitätsausschussals Nächstes05.11.2026
- Beratung im Haupt- und Finanzausschuss24.11.2026
- Entscheidung im Rat26.11.2026
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der Ausbau ist als Teilstück der Stadtpromenade im Zuge der ISEK-Umsetzung vorgesehen. Die Straße befindet sich laut messtechnischer Zustandserfassung von 2024 in schlechtem Zustand, Zustandsklasse 4, teilweise 5 von 5.
Eine frühere Planung wurde 2024 abgelehnt. Die Verwaltung sollte eine alternative Planung vorlegen, die den Erhalt der Kastanien sichert.
Ein Gutachten untersucht die Auswirkungen der geplanten Tiefbauarbeiten auf die Vitalität und Verkehrssicherheit der Bäume. Die Kastanien stehen in kleinen, durch intensive Nutzung stark verdichteten Baumscheiben. Der Gutachtenauftrag wurde am 21.09.2023 erteilt, der Nachtrag vom 02.03.2024 behandelt geänderte Vorgaben für den Kanalbau.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Zur Entscheidung stehen der Bau- und Finanzierungsbeschluss entsprechend der beigefügten Ausführungsplanung oder der Verzicht auf den Ausbau.
Noch offen
- Der Rat muss zwischen Ausbau gemäß Ausführungsplanung und keinem Ausbau entscheiden.
- Mehrkosten für baumwurzelbedingte Arbeiten lassen sich nicht verlässlich prognostizieren.
- Keine Variante und auch der Erhalt des Status quo garantieren den dauerhaften Erhalt der Kastanien.
- Detaillierte, auf Bäume und Standortbedingungen abgestimmte Schutzmaßnahmen können erst bei Vorliegen exakter Planungen festgelegt werden, während der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen.
Ort der Leistung
Haltern am See, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Haltern am See, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Ausbau Variante 1prognostiziert | 850.749 € |
|---|---|
| Bereitgestellte Hausmittel für den Ausbau | 890.000 € |
| Sanierung Variante 2, 935 m² Straßenflächenach heutigem Stand | 233.750 € |
- Förderung
- Städtebauförderung (ISEK), Förderquote 70 % der Ausbaukosten
- Finanzierung
- Im Haushaltsentwurf sind unter Investitionsnummer 6039 für 2027 und 2028 jeweils 445.000 EUR vorgesehen. Für Variante 1 sind Mittel aus der Städtebauförderung (ISEK) bewilligt, die Förderquote beträgt 70 % der Ausbaukosten. Variante 2 wäre nicht förderfähig und müsste aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Produkt 12.541.01, Investitionsnummer 6039, Sachkonto 0911201 u. 3811021 (Förderung).
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.