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Koeppstraße in Haltern am See

Als Teil der ISEK-Stadtpromenade soll die Koeppstraße zwischen Dr.-Conrads-Straße und Rochfordstraße ausgebaut werden. Die Beschlussvorlage stellt den Ausbau gemäß Ausführungsplanung oder den Verzicht zur Entscheidung, ein Ergebnis liegt noch nicht vor.

Kostenschätzung

850.749 €

Nächster Schritt

Beratung im Bau- und Mobilitätsausschuss am 05.11.2026, im Haupt- und Finanzausschuss am 24.11.2026 und im Rat am

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Straßen- und Gehwegausbau
Variante 1 sieht den Ausbau nach Ausführungsplanung vor. Der südliche Gehweg bleibt erhalten und wird geringfügig verbreitert, der Gehweg am Kardinal-von-Galen-Park und die nördlichen Parkboxen entfallen.
Parkplätze und E-Ladestellplätze
Südlich sind 16 Längsparkplätze vorgesehen: 15 Pkw-Stellplätze und ein Stellplatz für Lieferverkehr. Die E-Ladestellplätze werden auf die Südseite verlegt.
Baumschutz
Arbeiten im Kronentraufenbereich erfolgen nur in Handschachtung oder mit Saugbagger und unter baumgutachterlicher Begleitung. Dadurch ist mit längerer Bauzeit zu rechnen, die Mehrkosten lassen sich nicht verlässlich prognostizieren.
Alternative ohne Ausbau
Variante 2 sieht keinen Ausbau vor, der Ist-Zustand bleibt unverändert.
Baum- und Wurzelschutz
Die Tiefbauarbeiten betreffen den gesamten Gehweg und Parkstreifen sowie wesentliche Bereiche der Kronentraufen von sieben Rosskastanien an der Koeppstraße und einer Gruppe aus drei Rotbuchen an der Holtwicker Straße. Schutzmaßnahmen nach DIN 18920 und RAS, LG 4 müssen Bestandteil der Ausschreibungsunterlagen sein.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Beratung im Bau- und Mobilitätsausschussals Nächstes05.11.2026
  2. Beratung im Haupt- und Finanzausschuss24.11.2026
  3. Entscheidung im Rat26.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Der Ausbau ist als Teilstück der Stadtpromenade im Zuge der ISEK-Umsetzung vorgesehen. Die Straße befindet sich laut messtechnischer Zustandserfassung von 2024 in schlechtem Zustand, Zustandsklasse 4, teilweise 5 von 5.

Eine frühere Planung wurde 2024 abgelehnt. Die Verwaltung sollte eine alternative Planung vorlegen, die den Erhalt der Kastanien sichert.

Ein Gutachten untersucht die Auswirkungen der geplanten Tiefbauarbeiten auf die Vitalität und Verkehrssicherheit der Bäume. Die Kastanien stehen in kleinen, durch intensive Nutzung stark verdichteten Baumscheiben. Der Gutachtenauftrag wurde am 21.09.2023 erteilt, der Nachtrag vom 02.03.2024 behandelt geänderte Vorgaben für den Kanalbau.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Zur Entscheidung stehen der Bau- und Finanzierungsbeschluss entsprechend der beigefügten Ausführungsplanung oder der Verzicht auf den Ausbau.

Noch offen

  • Der Rat muss zwischen Ausbau gemäß Ausführungsplanung und keinem Ausbau entscheiden.
  • Mehrkosten für baumwurzelbedingte Arbeiten lassen sich nicht verlässlich prognostizieren.
  • Keine Variante und auch der Erhalt des Status quo garantieren den dauerhaften Erhalt der Kastanien.
  • Detaillierte, auf Bäume und Standortbedingungen abgestimmte Schutzmaßnahmen können erst bei Vorliegen exakter Planungen festgelegt werden, während der Maßnahmen ist eine ökologische Baubegleitung vorgesehen.

Ort der Leistung

Haltern am See, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Haltern am See, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Kosten laut Dokument
Ausbau Variante 1prognostiziert850.749 €
Bereitgestellte Hausmittel für den Ausbau890.000 €
Sanierung Variante 2, 935 m² Straßenflächenach heutigem Stand233.750 €
Förderung
Städtebauförderung (ISEK), Förderquote 70 % der Ausbaukosten
Finanzierung
Im Haushaltsentwurf sind unter Investitionsnummer 6039 für 2027 und 2028 jeweils 445.000 EUR vorgesehen. Für Variante 1 sind Mittel aus der Städtebauförderung (ISEK) bewilligt, die Förderquote beträgt 70 % der Ausbaukosten. Variante 2 wäre nicht förderfähig und müsste aus dem städtischen Haushalt getragen werden. Produkt 12.541.01, Investitionsnummer 6039, Sachkonto 0911201 u. 3811021 (Förderung).

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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