Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Erweiterungsbau
- Ca. 2.550 m² Netto-Raumfläche für eine vierzügige Nutzung mit OGS, davon ca. 1.727 m² Nutzungsfläche, ca. 223 m² Technik und ca. 600 m² Verkehrsfläche. Im Erdgeschoss liegen Sekretariat, Lehrerzimmer und Mensa mit Ausgabeküche.
- Forum
- Die eingeschossige Eingangshalle wird zurückgebaut und durch ein zweigeschossiges Forum mit Aufzug ersetzt.
- Haustechnik
- Zwei Wärmepumpen, eine für den Neubau und eine Hochtemperatur-Wärmepumpe für den Bestand. Dazu Lüftungsgeräte im Dachgeschoss, eine PV-Anlage auf den Dachflächen und ein neuer eigener Trafo.
- Rückbau
- Die leerstehende Hausmeisterwohnung wird zurückgebaut.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Rat beschließt die Erweiterung am Standort Amselweg (erledigt)29.05.2024
- Planungsleistungen beauftragt (erledigt)November 2025
- Rat, Sachstand zur Erweiterung auf der Tagesordnung (erledigt)30.09.2026
- Weiterführung der Planung auf Basis der Vorplanungals Nächstesdanach
- Prüfung, ob die Maßnahme zur Förderung im NRW-Infrastrukturgesetz angemeldet wirddanach
Vergabeverfahren
Die Planungsleistungen wurden nach VgV in Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben und Ende November 2025 beauftragt. Für die Bauleistungen nennt die Vorlage kein Verfahren.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Für die drei Grundschulen Albert-Schweitzer-Schule, Birlenbacher Schule und Geisweider Schule werden steigende Schülerzahlen prognostiziert. Der Bedarf an Eingangsklassen steigt auf insgesamt acht Klassen. Der Rat hat am 29.05.2024 beschlossen, die Albert-Schweitzer-Schule am Amselweg zu erweitern. Bis zum Ausbau dient ein Modulbau als Übergangslösung.
Die Planungsleistungen wurden nach VgV in Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben und Ende November 2025 beauftragt. Die Vorplanung sieht auch ein neues zweigeschossiges Forum mit Aufzug und vier zusätzliche Technikräume im Keller vor.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll den Entwurfsstand nach der Vorplanung zur Kenntnis nehmen und die Weiterführung des Projektes auf dieser Basis beschließen.
Noch offen
- Ob die Maßnahme im NRW-Infrastrukturgesetz gefördert wird, prüft die Verwaltung noch.
- Die Kosten im Investitionsplan sind noch anzupassen.
- Ein Verfahren und einen Termin für die Bauleistungen nennt die Vorlage nicht.
Ort der Leistung
Siegen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Siegen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
| Baumaßnahmen Erweiterung und Teile des Bestands laut Vorplanungca., geschätzt | 15.000.000 € |
|---|
- Förderung
- Anmeldung zur Förderung im NRW-Infrastrukturgesetz 2025 bis 2036 wird geprüft
- Finanzierung
- Im Haushalt 2026 sind 12 Mio. € eingeplant. Die Vorlage rechnet mit rd. 15 Mio. €, der Investitionsplan ist entsprechend anzupassen. Die Verwaltung prüft, ob die Maßnahme zur Förderung im NRW-Infrastrukturgesetz angemeldet wird.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.