Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Antrag
- Zwei mobile Geschwindigkeitsmessanlagen
- Beschafft werden ein Anhängergerät und ein Stativgerät zur Geschwindigkeitsmessung.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Antrag
- Gemeinderat verabschiedet den Haushaltsplan 2026 mit der Anschaffung unter Vorbehalt (erledigt)12.02.2026
- Der Antrag stand im Rat auf der Tagesordnung (erledigt)25.06.2026
- Ausschuss für Wirtschaft und Mobilität, Antrag auf der Tagesordnung (erledigt)23.09.2026
- Verwaltung legt das Konzept vor, danach berät und beschließt der Fachausschussals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Der vom Gemeinderat am 12.02.2026 verabschiedete Haushaltsplan 2026 nimmt die Anschaffung von zwei mobilen Geschwindigkeitsmessanlagen unter Vorbehalt auf. Voraussetzung ist ein Konzept der Verwaltung, das im Fachausschuss beraten und beschlossen werden muss.
Ein Antrag vom 16.06.2026 verlangt dieses Konzept. Es soll Bedarf, Wirkung und Wirtschaftlichkeit eigenständiger Geschwindigkeitskontrollen prüfen, auch die Kosten für Geräte, Eichung und Personal.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Beschlussvorschlag beauftragt die Verwaltung, ein Konzept zur Prüfung einer kommunalen Struktur für eigenständige Geschwindigkeitskontrollen zu erarbeiten. Bedarf, Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit sind zu berücksichtigen.
Noch offen
- Das von der Verwaltung zu erarbeitende Konzept liegt noch nicht vor.
- Die Wirtschaftlichkeit von Anschaffung und Betrieb ist laut Antrag noch zu bewerten.
- Ein Deckblatt des Antrags nennt für den Ausschuss auch den 18.11.2026 als Termin. Ob der Antrag am 23.09.2026 beraten wurde, geht aus den Unterlagen nicht hervor.
Ort der Leistung
Wilnsdorf, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Wilnsdorf, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Antrag
| Zwei mobile Geschwindigkeitsmessanlagengeschätzt, im Haushaltsentwurf 2026 veranschlagt | 280.000 € |
|---|
- Finanzierung
- Die Anschaffung ist im Haushaltsplan 2026 unter Vorbehalt aufgenommen.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.