Was ausgeschrieben werden soll
Leistungen laut Beschlussvorlage
- Blitzerfahrzeug mit Messanlage
- Gemeinsame Anschaffung durch die beteiligten Kommunen in Kooperation mit dem Kreis Wesel. Die Gemeinden könnten Einsatzorte und Zeiten auf ihrem Gebiet bestimmen. Der Kreis würde mit eigenem Personal messen und die Sachbearbeitung übernehmen.
Zeitplan
Schritte und Termine laut Beschlussvorlage
- Der Sachstand zur Verkehrsüberwachung stand im Rat auf der Tagesordnung (erledigt)24.09.2026
- Weitere Gespräche über Anschaffungs- und Unterhaltungskosten, erst danach ein verbindlicher Kostenrahmenals Nächstesdanach
Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.
Hintergrund
Anlass und Ausgangslage
Die Neufassung des OBG NRW vom 01.07.2026 erlaubt auch kleinen und mittleren kreisangehörigen Kommunen, auf Antrag den fließenden Verkehr zu überwachen. Die Vorlage berichtet zum Sachstand der Planung und Anschaffung eines kommunalen Geschwindigkeitsmessgeräts.
Alpen hat mit den Nachbarkommunen Xanten und Sonsbeck sowie mit dem Kreis Wesel über eine Zusammenarbeit gesprochen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile wird die gemeinsame Anschaffung eines Blitzerfahrzeugs favorisiert. Die Verwaltung soll die Verhandlungen fortführen.
Stand der Entscheidung
Beschluss und offene Punkte
Der Rat soll die Ausführungen zur Kenntnis nehmen und die Verwaltung beauftragen, die Verhandlungen fortzuführen und weiter zu berichten.
Noch offen
- Anschaffungs- und Unterhaltungskosten sind noch nicht beziffert.
- Die Kooperationsgespräche mit Xanten, Sonsbeck und dem Kreis Wesel laufen noch.
Ort der Leistung
Alpen, Nordrhein-Westfalen
Markiert ist Alpen, nicht der genaue Standort.
Kosten und Finanzierung
Alle Beträge laut Beschlussvorlage
- Finanzierung
- Die finanziellen Auswirkungen können laut Vorlage noch nicht beziffert werden. Verwarn- und Bußgelder würden der Kommune gutgeschrieben, auf deren Gebiet gemessen wird. Beim Kreis Wesel blieben die Gebühren der Bußgeldverfahren als Kostenerstattung.
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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.