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Ersatzbaufläche Trauerhalle in Alpen

Die bestehende Trauerhalle auf dem Alpener Friedhof ist in schlechtem baulichem Zustand. Der Bebauungsplan soll eine Ersatzbaufläche im südlichen Friedhofsbereich schaffen, der Rat soll am 03.11.2026 über Abwägung und Satzungsbeschluss entscheiden.

Nächster Schritt

Der Rat soll am 03.11.2026 über Abwägung und Satzungsbeschluss entscheiden.

Was ausgeschrieben werden soll

Leistungen laut Beschlussvorlage

Bebauungsplanung
Der Bebauungsplan Nr. 87 „Friedhof Alpen“ schafft eine Ersatzbaufläche für die Trauerhalle im südlichen Bereich des Alpener Friedhofs. Zulässig sind eine Trauerhalle und friedhofstypische Ergänzungsgebäude innerhalb des festgesetzten Baufeldes, Gebäude dort dürfen nur eingeschossig sein. Regenwasser von Dachflächen und Verkehrsflächen ist über Mulden oder Rigolen im Plangebiet zu versickern. Für Eingriffe in Natur und Landschaft sind außerhalb des Plangebiets 18.277 Wertpunkte auszugleichen.

Zeitplan

Schritte und Termine laut Beschlussvorlage

  1. Öffentliche Auslegung des Bebauungsplans (erledigt)30.07.2026 bis 11.09.2026
  2. Beratung über Abwägung und Satzungsbeschluss im Ratals Nächstes03.11.2026
Stand der Auswertung:

Zur Art des Vergabeverfahrens sagt das Dokument nichts.

Hintergrund

Anlass und Ausgangslage

Die Trauerhalle auf dem Alpener Friedhof befindet sich in schlechtem baulichem Zustand. Als Ersatz soll eine Baufläche im südlichen Bereich des Friedhofs ermöglicht werden.

Der Bebauungsplan lag vom 30.07.2026 bis 11.09.2026 öffentlich aus und war mit Planunterlagen im Internet veröffentlicht. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden am 27.07.2026 per E-Mail informiert, aus der Öffentlichkeit gingen während der Auslegung keine Anregungen ein.

Stand der Entscheidung

Beschluss und offene Punkte

Die Anregungen sollen im Sinne der Verwaltungsvorlage abgewogen, der Bebauungsplan als Satzung beschlossen und die Verwaltung mit der Herbeiführung der Rechtskraft beauftragt werden.

Noch offen

  • Der Nachweis über die Abbuchung des Ökokontos soll spätestens mit der Veröffentlichung im Amtsblatt erbracht werden.
  • Hinweise zu Starkregen und Einstau im Bereich der Trauerhalle und des südlich geplanten Parkplatzes sollen in Objekt- und Erschließungsplanung berücksichtigt werden.

Ort der Leistung

Alpen, Nordrhein-Westfalen

Markiert ist Alpen, nicht der genaue Standort.

Kosten und Finanzierung

Alle Beträge laut Beschlussvorlage

Finanzierung
Der externe Ausgleich erfolgt über das anerkannte Ökokonto der Gemeinde Alpen, Az. 602/20356/21.

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Frühsignal, keine Ausschreibung. Die Angaben stammen aus einer Sitzungsunterlage, nicht aus einer Bekanntmachung. Ob, wann und in welchem Umfang ausgeschrieben wird, entscheidet der Auftraggeber. TendiGo fasst das Dokument zusammen, maßgeblich ist das Original.

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